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Rechtsfrage Krank durch Mobbing: Muss die PKV Krankentagegeld zahlen?

Der Fall

Ein privat Krankenversicherter erkrankte aufgrund von Mobbing an seinem Arbeitsplatz und wurde dadurch arbeitsunfähig. Seine Versicherung weigerte sich, ihm Krankengeld zu zahlen. Sie verwies darauf, dass der Mann ja seinen Beruf theoretisch bei einem anderen Arbeitgeber noch ausüben könnte. Außerdem habe der Mann während seiner Arbeitsunfähigkeit 40 bis 50 Bewerbungen schreiben können. Daher sei er nicht wirklich arbeitsunfähig gewesen, argumentierte die Versicherung.

Das Urteil

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Zu Unrecht, entschied das Landgericht (LG) Köln mit seinem Urteil vom 14.12.2016 (Az.: 23 0 364/14). Damit bestätigten die Landesrichter die Entscheidung der Vorinstanz. Laut dem Gericht beauftragten Sachverständigen litt der Arbeitnehmer unter psychischen Beschwerden und war somit arbeitsunfähig. Dass er trotzdem in der Lage war, Bewerbungen zu schreiben, ändere nichts daran, argumentierten die Richter. Auch die Vermutung, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber wohl theoretisch noch ausüben könnte, spielte bei der Krankentagegeld-Entscheidung keine Rolle.

Darüber konnte dem erkrankten Arbeitnehmer auch nach Verbesserung der Beschwerden eine Rückkehr an seinen alten Arbeitsplatz nicht zugemutet werden, da in diesem Fall eine Rückfall-Gefahr bestanden hätte. Daher wurde der Versicherer zur vollständigen Zahlung des eingeklagten Krankentagegeldes verurteilt.

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