LG untersagt Allianz Rentenfaktor-Kürzung bei Riester-Rente
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Wieder eine Schlappe für die Allianz: Ein weiteres Gericht hat ihre Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors bei fondsgebundener Riester-Rente für unwirksam erklärt.
Nach LG Reinbek und OLG Stuttgart stuft ein weiteres Gericht die Klausel der Allianz zur einseitigen Absenkung des Rentenfaktors bei der fondsgebundenen Riester-Rente als unwirksam ein.| Foto: Imgao Images / Eibner
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Das OLG untersagte der Allianz die weitere Verwendung der Klausel sowie inhaltsgleicher Regelungen. Die Klausel sei wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher gemäß Paragraf 307 Absatz 1 BGB unwirksam, so die Urteilsbegründung. Daraufhin legte die Allianz nach eigenen Angaben die Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Wieder fondsgebundene Riester-Rentenversicherung betroffen
Nun muss der Versicherungsriese eine weitere Schlappe verkraften. Denn auch das LG Berlin hat in seinem Urteil vom 30. April 2025 (Aktenzeichen: 4 O 177/23) die umstrittene Klausel für unwirksam erklärt. Das berichtet die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren führte. Die Allianz Lebensversicherung dürfe den in der Privaten Rentenversicherung vertraglich zugesicherten Rentenfaktor nicht einseitig zum Nachteil ihrer Kunden herabsetzen.
Auch der jüngste Fall betraf eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Die Allianz hatte den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor von 41,05 Euro pro 10.000 Euro Vertragsguthaben nachträglich deutlich reduziert.
Wesentliche Kritikpunkte des Gerichts
Zu Unrecht, entschied das Landgericht Berlin. Es stellte mehrere schwerwiegende Mängel in der Klausel fest:
Fehlende Rückanpassung: „Zur Unwirksamkeit führt der Umstand, dass die Klausel keine Rückanpassung des Rentenfaktors für den Fall sich bessernder Rechnungsgrundlagen vorsieht,“ heißt es in der Urteilsbegründung.
Einseitige Benachteiligung: Die Klausel erlaubte nur Leistungskürzungen, nicht aber Verbesserungen. „Die Klausel sieht hingegen nicht vor, im Falle sich bessernder Rechnungsgrundlagen die Absenkung wenigstens teilweise rückgängig zu machen.“
Keine Kompensationsmöglichkeit: „Das Klauselwerk räumt dem Versicherungsnehmer keine hinreichende Möglichkeit ein, die Rentenkürzung durch zusätzliche Einzahlungen wenigstens teilweise zu kompensieren.“
Missbräuchliche Interessenwahrnehmung: „Als unangemessen wird eine Klausel beurteilt, mit der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht.“
Allianz: „Wiederanhebung des Rentenfaktors möglich“
„Das Urteil des OLG Stuttgart wie auch dasjenige des LG Berlin sind nicht rechtskräftig“, erklärte ein Allianz-Sprecher auf Nachfrage von DAS INVESTMENT. Die Entscheidung über die Revision gegen das OLG-Urteil stehe noch aus.
„Grundsätzlich gilt: Eine Anpassung des Rentenfaktors zur Berechnung der Rente greift nicht in Garantiezusagen von Allianz Leben ein“, so der Sprecher weiter. Allianz Leben stehe zu allen vertraglichen Zusagen und Garantien.
Die Bedeutung für Versicherungsnehmer
Die Entscheidung stärkt erneut die Position von Versicherten mit privaten Rentenversicherungen. Der Rentenfaktor ist eine zentrale Größe, die bestimmt, wie viel monatliche Rente ein Kunde pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhält. „Der Versicherungsnehmer darf sich auf die Bezifferbarkeit der garantierten Mindestrente verlassen," betonte das Gericht.
Dieses Urteil sei ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen rechtswidrige Rentenkürzungen, heißt es von Dr. Stoll & Sauer. Die Kanzlei bietet Betroffenen einen kostenlosen Rentenfaktor-Online-Check zur ersten Einschätzung ihrer Verträge an.
Auswirkungen auf die Versicherungsbranche
Die LG- und OLG-Urteile könnten weitreichende Konsequenzen für den gesamten Versicherungsmarkt haben. Viele Lebensversicherer haben in den vergangenen Jahren ähnliche Klauseln verwendet, um garantierte Leistungen zu reduzieren. Mit der aktuellen Zinswende und steigenden Kapitalmarktzinsen stellt sich nun auch verstärkt die Frage nach einer Rückanpassung zugunsten der Versicherungsnehmer.
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