Das US-Justizministerium plane, die Vereinbarung, die UBS Group nicht wegen der Manipulation von Referenzsätzen strafrechtlich zu verfolgen, zu kippen, berichtet eine informierte Person. Es wäre der erste solche Schritt für die Branche, und er folgt der Drohung eines Vertreters des Justizministeriums vom März, entsprechende Vereinbarungen zu widerrufen und Banken daran zu erinnern, dass diese Absprachen rückgängig gemacht werden können, wenn es weiter zu Fehlverhalten kommt.
Aus informierten Kreisen war verlautet, dass die UBS eine von fünf Banken sei, die Vergleiche mit US-Aufsehern wegen des Vorwurfs von Devisenmarktmanipulationen anstreben. Vier von ihnen - Citigroup, JPMorgan Chase, Barclays und Royal Bank of Scotland Group - werden sich wahrscheinlich zu Vorwürfen über Wettbewerbsverstöße äußern, hatten informierte Personen berichtet.
Die Kooperation der UBS bei der Devisen-Untersuchung dürfte die Bank vor wettbewerbsrechtlichen Anschuldigungen in dieser Angelegenheit schützen. Allerdings kann es Betrugsvorwürfe in diesem Fall geben, und ein Eingeständnis von Fehlverhalten könnte zur Verletzung einer Vereinbarung führen, die die in Zürich ansässige Bank früher mit dem Justizministerium getroffen hatte.
In der Vereinbarung zum Verzicht auf Strafverfolgung mit den USA vom Dezember 2012 zum Abschluss von weltweiten Untersuchungen zu Libor-Manipulationen hatte die UBS zugesagt, zwei Jahre lang keine Straftaten zu begehen. Diese Vereinbarung hätte letztes Jahr auslaufen sollen, wurde aber im Zuge der Untersuchungen des Justizministeriums zu Devisenmarkt- Manipulationen bis zum kommenden Dezember verlängert.
Die informierte Person berichtete, dass sich die UBS im Zusammenhang mit den Devisen-Vergleichen, die in den nächsten Tagen bekanntgegeben werden sollen, wahrscheinlich in einem Vorwurf aus der Libor-Einigung schuldig bekennen werde.
Peter Carr, Sprecher des Justizministeriums, und UBS-Sprecherin Karina Byrne wollten keinen Kommentar abgeben.
Libor-Vereinbarung auf der Kippe
USA wird UBS möglicherweise doch strafrechtlich verfolgen
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