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Versicherungen im Produkt-Check, Teil 1 „Der löchrige Schutz könnte Kunden schädigen“

Im Juni startete Lemonade als neues, cooles Versicherungs-Start-up den Geschäftsbetrieb am deutschen Markt. Zunächst beschränkt sich der Versicherer auf den Vertrieb der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung als Bündelpolice. Beides wird gleichzeitig miteinander abgeschlossen. Mit wenigen Angaben kommt man schnell zum Angebot. Was neben dem nach außen gern zur Schau gestellten lockerflockigen Auftreten auffällt: Der Schutz ist ziemlich billig.

40 Prozent der Beiträge werden gespendet

Hermann Hübner
Foto: Vema

Dass guter Schutz nicht teuer sein muss, ist uns als Versicherungsmaklern natürlich nicht unbekannt. Unterschreitet das Beitragsniveau jedoch eine gewisse Grenze, ist Vorsicht angebracht. Da Lemonade dies in zwei Sparten macht, sind wir doppelt vorsichtig. Dazu kommt die Info in der Rubrik FAQ (Frequently Asked Questions) von Lemonade, dass man plane, 40 Prozent der eingenommenen Beiträge für gute Zwecke zu spenden. Das ist eine tolle Idee. Allerdings scheint dies angesichts einer branchenweiten Schaden-Kosten-Quote von 91 Prozent in den Haftpflichtsparten nicht nur optimistisch, sondern beinahe blauäugig.

Umso mehr, da weitere 20 Prozent als Notgroschen für schlechte Zeiten vorgesehen seien. Warum sollten Lemonade-Kunden weniger als halb so schadenanfällig sein wie „normale“ Kunden von „normalen“ Versicherungsunternehmen? Selbst wenn diese Rechnung aufgeht, wo spart man das im Vergleich zu anderen Versicherungsunternehmen? Dazu werfen wir einen prüfenden Blick auf die Beschreibung des Versicherungsschutzes. Und da gibt es so manches zu entdecken.

Versicherungsschutz nur eingeschränkt

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Beginnen wir mit der sehr unüblichen Beschränkung der maximalen Schadenerstattung in Höhe von 2.000 Euro pro Gegenstand in der Hausratversicherung. Teurere Dinge, wie zum Beispiel ein hochwertiges Sofa, muss das Lemonade-Team extra einschließen und genehmigen. Die Hausratversicherung sieht allerdings noch einige weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Hier einige Beispiele:

• Bargeld in der Wohnung ist nicht mitversichert.
• Gegenstände an Orten, die nicht zum Versicherungsort zählen, zum Beispiel ein Rasenmäher im Gartenhaus, sind nicht mitversichert.
• Geborgte Gegenstände, wie etwa die Kreissäge des Nachbarn, sind nicht mitversichert.

Auch in der Privathaftpflichtversicherung hat man es mit Schutz zu tun, der ganz deutlich unter dem liegt, was als marktüblich bezeichnet werden darf:

• Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind nicht versichert.
• Schäden, die mit Booten (auch kleinen) verursacht werden, sind nicht versichert.
• Schäden, die mit Drohnen oder Fluggeräten wie Modellflugzeugen verursacht werden, sind nicht versichert.

Allein mit den aufgezählten Ausschlüssen entfernt sich Lemonade stark von dem, was am deutschen Versicherungsmarkt als normal angesehen werden darf. Nun wird es für Kunden, die nicht vom Versicherungsfach sind, sicherlich noch möglich sein, diese klaren Ausschlüsse mit dem gelebten Alltag abzugleichen (sofern sie überhaupt auffallen); problematischer wird es mit Ausschlüssen, die nicht sofort ins Auge springen und in viel Text versteckt sind.

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