Aus makroökonomischer Sicht sollten Lohnverhandlungen grundsätzlich mit dem Blick nach vorne geführt werden und die volkswirtschaftlichen Gegebenheiten und die Ziele der Wirtschaftspolitik berücksichtigen. In der aktuellen Situation sollten die Reallöhne durch die Lohnanpassungen vor allem nicht in der Breite steigen. Denn ein starkes Lohnplus etwa zur Kompensation vergangener Kaufkraftverluste könnte die Verbraucherpreisinflation insgesamt erneut anschieben.
Und es gibt weitere Argumente für moderatere Lohnsteigerungen. So impliziert der hohe Anteil der Energieimporte an dem zurückliegenden Anstieg der Verbraucherpreise einen gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsverlust in Höhe von etwa 3 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP), der von der Gemeinschaft insgesamt getragen werden muss. Bisher hat vor allem der Staat und damit der (künftige) Steuerzahler diese Rechnung durch die Entlastungspakete übernommen. Eine unmittelbare Gegenfinanzierung gibt es nicht.
Einmalzahlungen: Die Alternative zum Lohnplus
Über die Inflationssteuer wird ein Teil der Last indirekt auf Verbraucher und damit auch die Arbeitnehmer übertragen. Diese leisten so also einen Beitrag, von dem sie nicht voll befreit werden können. Zudem sind die Energiepreise notorisch volatil und zuletzt wieder deutlich gesunken. Hohe dauerhafte Lohnsteigerungen als Kompensation sind deshalb weniger zu rechtfertigen als gewöhnlich. Umfangreichere Einmalzahlungen können eine Alternative beziehungsweise Ergänzung sein.
Als Orientierung für den Inflationsausgleich sollte im Durchschnitt über alle Beschäftigten vielmehr die durchschnittliche Inflation in den kommenden Jahren dienen, also die Erwartungen zur künftigen Teuerung. Aktuell gehen Ökonomen in diesem Jahr von einer Inflationsrate von etwa 6 Prozent und für 2024 von etwa 3 Prozent aus. Hierauf wäre noch ein Plus von durchschnittlich etwa einem Prozentpunkt zu diskutieren, um dem erwartbaren Produktivitätsanstieg Rechnung zu tragen.
Ökonomisch schwieriger zu beantworten ist die Frage, in welchen Wirtschaftsbereichen überproportionale beziehungsweise unterproportionale Lohnsteigerungen gerechtfertigt sind. Dabei gilt: Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut, und darf nicht in Frage gestellt werden. Die hohe Volatilität von Angebot und Nachfrage im Umfeld der Covid-Krise macht die Schätzung der absoluten wie auch der relativen Produktivitätsentwicklung aber komplex.
Politiker sollten den Weg bereiten
Zudem sind viele Bereiche der sozialen Dienstleistungen und der öffentlichen Hand nicht von marktwirtschaftlichen Strukturen geprägt. Die Politik kann hier Prioritäten formulieren und so wichtige Impulse geben.
Wichtig ist in jedem Fall, dass keine Automatismen zur Anpassung von Löhnen an höhere Preise eingeführt werden. Denn auch wenn der Verhandlungsprozess mühsam ist. Eine (Teil-) Lohnindexierung wäre ein sicherer Weg in Richtung eines nachhaltig höheren Inflationsumfeldes mit anhaltenden Verlusten von Kaufkraft wie auch von internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
Und schließlich sollten die Tarifparteien bedenken, dass kräftige Lohnzuwächse die Geldpolitik auf den Plan rufen und für einen kräftigeren Zinsanstieg sorgen dürften. Und das kann für die Arbeitnehmer in ihrer Rolle als Kreditnehmer wie auch als Anleger zum Problem werden. Dies haben die Turbulenzen im Bankensystem der vergangenen Wochen eindrucksvoll gezeigt. Denn die Finanzstabilität kann rasch ins Wackeln kommen. Übermäßige Lohnsteigerungen können sich also schnell als Pyrrhussieg herausstellen.