Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Es betreibt hierdurch das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.