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  • Finanzdienstleister auf der Bafin-Warnliste im März 2025

Von in BaFinLesedauer: 10 Minuten
Geld einsacken und nichts wie weg: Das ist auch die Devise vieler Schwarzer Schafe am Finanzmarkt.
Geld einsacken und nichts wie weg: Das ist auch die Devise vieler Schwarzer Schafe am Finanzmarkt. | Foto: Canva

Im März musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen eine Kryptowährung, Betrug unter falschem Namen sowie dubiose Jobangebote schritten die Finanzaufseher ein.

Hier kommt der Überblick:

Vorsicht, dubiose Jobangebote

Immer wieder weist die Bafin auf vermeintlich lukrative Jobangebote von dubiosen Anbietern hin. Im März warnt die Finanzaufsicht vor einer Stelle als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“, die von der Fembeck Finance GmbH auf der Website fembeck-finanzen.de angeboten wird. Die Tätigkeit besteht darin, im eigenen Namen Geld sowie Bitcoin für Dritte weiterzuleiten. Der ausgeschriebene Job stammt nicht von der genannten Firma. Es handelt sich zusätzlich um einen Identitätsmissbrauch. 

Die Finanzaufseher haben bereits mehrfach davor gewarnt, auf solche Angebote einzugehen. Wer in Deutschland Zahlungsdienste sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin – diese fehlt Firmen, die solche Jobangebote unterbreiten, in der Regel. Das Geld, das weitergeleitet werden soll, stamme zudem vermutlich von Personen, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind. Wer auf ein solches Angebot eingeht, macht sich strafbar. Zudem könnten die Personen, von denen das Geld ursprünglich stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Eine weitere Gefahr: Auch die persönlichen Daten der Bewerber könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Wer auf ein solches Jobangebot stößt, sollte die Polizei einschalten.

 

Gleiches gilt für Stellenangebote, die über die Website www.xtz-staking.de verbreitet werden. Diese Jobs stammen nicht von der in Berlin ansässigen Clay Vermögensverwaltung GmbH, schreibt die Bafin. Es handelt sich ebenfalls um Identitätsdiebstahl. 

Zudem sollten Jobsuchende nicht auf ein Angebot als App-Tester der CS Consulting GmbH eingehen, warnt die Finanzaufsicht. Die Stelle werde nicht, wie angegeben, von der CS Consulting GmbH aus Menden angeboten. Die Betrüger hätten einzelne Bestandteile von eingetragenen Gesellschaften übernommen und zu einer neuen Unternehmensidentität zusammengesetzt. Eine CS Consulting GmbH mit Sitz in Menden existiere nicht. Die angebotene Tätigkeit besteht darin, sich bei verschiedenen Diensten anzumelden und Konten zu eröffnen, um vorgeblich ihre Erfahrung bei der Benutzung der Dienste zu bewerten. Tatsächlich aber würden die Konten von Hintermännern für den Transfer von Geld genutzt, das von Betrugsopfern stammt.

Falsche Online-Bank

Aktuell ermittelt die Bafin gegen besonders viele vermeintliche Online-Banken. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufseher bieten die falschen Institute ohne Erlaubnis typische Bankgeschäfte wie Girokonten, Sparkonten oder Privatkredite an.

Konkret warnte die Finanzaufsicht jüngst vor Angeboten auf der Website mabanco.com. Entgegen der Darstellung auf der Internetseite existiert in Deutschland kein Kreditinstitut unter der Bezeichnung Ma Banco, stellt die Bafin klar. Die angeblich in Toulouse ansässige Bank habe keine Erlaubnis, sich an Verbraucher in Deutschland zu wenden. Die Website sei nahezu identisch zu fe-bank.com und bancottimo.com, vor denen die Bafin bereits im September 2024 gewarnt hat.

Kryptogeschäft gestoppt

Mit dem USDe-Token, bis vor kurzem in Deutschland von der Ethena GmbH ausgegeben, hat die Bafin jüngst eine Kryptowährung gestoppt. Das Unternehmen nutzte für den Markteintritt in Deutschland eine Übergangsregelung der europäischen Micar-Verordnung, die Geschäfte mit Krypto-Werten regelt. Demnach durften Emittenten, die vermögenswertereferenzierte Token nach geltendem Recht vor dem 30. Juni 2024 ausgegeben haben, damit fortfahren, bis ihnen eine Zulassung erteilt oder verweigert wurde.

Die Bafin hat jedoch im Zulassungsverfahren des Unternehmens „gravierende Mängel“ festgestellt, wie es in einer Verbraucherwarnung heißt. Betroffen sei unter anderem die Geschäftsorganisation. Darüber hinaus stellte die Finanzaufsicht Verstöße gegen Micar-Anforderungen fest, etwa bei der Vermögenswertreserve und Einhaltung der Eigenmittelanforderungen. Das Unternehmen soll die Token zudem ohne Wertpapierprospekt angeboten zu haben. Die Bafin hat das Neugeschäft gestoppt und die Internetseite des Anbieters gesperrt. Zudem wurde das Unternehmen angewiesen, die entsprechende Vermögenswertreserve durch die Verwahrstellen einfrieren zu lassen. Ein von der Bafin bestellter Sonderbeauftragter überwache die Einhaltung der Maßnahmen.

 

Die betroffenen Krypto-Werte wurden seit dem 28. Juni 2024 in Deutschland ausgegeben. Insgesamt sollen sich etwa 5,4 Milliarden Token im Umlauf befinden – ein Großteil davon sei bereits zuvor außerhalb Deutschlands emittiert worden. Seit dem 1. Januar 2025 wird der Stablecoin auch von der Ethena BVI Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln ausgegeben. Die Bafin weist darauf hin, dass Inhaber von USDe-Token diese „vorübergehend“ nicht mehr bei der Ethena GmbH zurücktauschen können. Der Handel auf dem Sekundärmarkt bleibe jedoch von den Maßnahmen derzeit unberührt, heißt es von der Finanzaufsicht.

Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger mehrere Online-Plattformen parallel verwenden. Aktuell warnt die Bafin vor Handelsplattformen, die auf ihrer Startseite mit dem Slogan „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ werben. Dieser Eingangssatz sei in einigen Fällen geändert worden und laute nunmehr: „Treten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst in die Handelswelt ein“ beziehungsweise „Betreten Sie die Handelswelt selbstbewusst mit [Name der Website}“. Auf einigen Websites sind auch englische Slogans wie „Step Into the Trading Arena With Confidence & [Name der Website]“ zu finden. Bekannt sind der Finanzaufsicht die Websites checktrade24.com, tronixrise.com und tradesvisions.co, über die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Der Inhalt der Seiten sei nahezu identisch, heißt es von den Bafin-Aufsehern.

Das trifft auch auf Online-Plattformen zu, die auf ihrer Startseite den Slogan „Erweitern Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers] sowie „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers]“ verwenden. Konkret warnt die Bafin aktuell vor den Internetpräsenzen pellertrading.online, globalinvestfx.de, invexo-capital.com und primedigishare.com.

 

Vorsicht ist auch bei Angeboten geboten, die von den E-Mail-Adressen [email protected] und [email protected] versendet werden. Die angeblich in Berlin ansässigen, unbekannten Anbieter vermitteln ohne Erlaubnis Festgeldanlagen.

Gleiches gilt für Festgeld-Offerten, die von den E-Mail-Adressen [email protected] und [email protected] stammen. Anleger sollen ihre vermeintlich getätigten Anlagen unter kapitaldepot-fd24.com/login einsehen können.

Das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss die ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz. Das hat die Bafin angeordnet. Das Unternehmen schloss mit in Deutschland ansässigen Geldgebern private Darlehensverträge. Das angenommene Geld müsse nun vollständig zurückgezahlt werden, heißt es von der Finanzaufsicht.

In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben: 

  • Betreiber der Website my.fluxion-ltd.com.co
  • Panda Brokers VIP, Betreiber von pandabrokersvip.com (zuvor: pandabrokers.com)
  • Profit Phantom, Betreiber von profitphantom.org (zuvor: profitphantom.io)
  • Edelraum, Betreiber der Website edelraum.net (zuvor: edelraum.com)
  • Immediate Dash, Betreiber der Websites immediate-dash.de, immediate-dash.org, immediate-dash.eu sowie immediate-dash.com
  • Timebtc Group, Betreiber von timebtc.com
  • Betreiber der nahezu identischen Websites blackbull-markets.net, ucapitaltrading.com und ufxinvest.com
  • Quantum AI, Betreiber der Websites quantumaiplatform.com und quantumai.co
  • Betreiber von mgmpartner.de
  • Orizon LLC, Betreiber von brainwavefortune.com
  • DMB Projektmanagement GmbH, Betreiber von dmbmanagement.de
  • Safefin GmbH, Betreiber der Website safefin.org
  • Coinvestor Partners GmbH, Betreiber von coinvestor-ai.com 
  • Betreiber von strunz-kapital.com
  • Prime Funds AG bzw. Prime Funds Vermittlung AG, Betreiber von primefunds.de
  • Euro Pro Markets, Betreiber der Website europromarkets.com
  • Globalcryptorcv, Betreiber von globalcryptorcv.co 
  • Reichberg Finanz & Handels AG, Betreiber von reichbergag.com
  • Aktien Network, Betreiber von aktiennetwork.net
  • Smart Vision Finance, Betreiber der Website sma-vifi.com 
  • Heiz Analytics, Betreiber von heiz-analytics.com
  • Yavita Invest AG, Betreiber von yavita-invest.com
  • Insightfxmarkets LLC, Betreiber von insightfxmarkets.com
  • Interactive Assets, Betreiber der Websites interactiveassets.site und interactiveassets.top (zuvor: interactiveassets.pro, interactiveassets.biz sowie interactiveassets.trade)
  • Carbon Finance bzw.Carbon Asset Management Sweden AB, Betreiber von carbon-vw.com
  • Betreiber der Website normandie-kapital.com
  • Casotrade, Betreiber von casotrades.com
  • Brahams & Goldbach Group, Betreiber von brahams-goldbach-group.com 
  • EmexFunding, Betreiber der Website emexfunding.com 
  • Stratego IPO, Betreiber von stratego-ipo.net
  • Menara Capital, Betreiber von menara-capital.pro

Finanzgeschäfte unter falschem Namen

Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten. Im März traf es wieder zahlreiche Unternehmen.

Darunter war – einmal mehr – die Capital Group. Vor allem über Whatsapp und die App „CGGERPRO“ wurden laut Bafin Finanzangebote verbreitet, die angeblich von der Capital International Management Company, Niederlassung Deutschland (CIMC), oder einem anderen Unternehmen der Marke „Capital Group“ stammen. Der Anbieter handele unerlaubt. Urheber sind nicht Capital Group oder CIMC, die in keiner Verbindung zu den Websites eurofinancedaily.com und globalfinexp.com stehen. Die Capital Group führe keine Whatsapp-Kanäle und sei ausschließlich über die Website www.capitalgroup.com zu erreichen, stellte die Bafin klar.

Zum wiederholten Mal ist ebenfalls die Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH beziehungsweise Börse Stuttgart GmbH von Identitätsmissbrauch betroffen. Unter dem Namen Revolvo kontaktieren Unbekannte Verbraucher, um ihnen angebliche Angebote der Börsenunternehmen zu verkaufen. Auch über die Website revolvo.pro werden unerlaubt Finanz- und Kryptogeschäfte angeboten.

 

Die Bafin warnt zudem vor Angeboten auf finanz-lotsen.de. Über die Website werden unerlaubt Fest- und Tagesgeld, Vermögensverwaltung sowie Aktien, Fonds und ETFs angeboten. Die Internetseite wird nicht von der in Hamburg ansässigen Finanzlotsen Hamburg GmbH betrieben.

Auch die Festgeldangebote von „AnlageRepublik“, die über anlagerepublik.de verbreitet werden, stammen nicht von der im Impressum genannten Quade Finanzkontor GmbH aus Melbeck. Es handele sich um Identitätsdiebstahl, schreibt die Bafin.

Betrüger verbreiten zudem über die Website festgeld724.de falsche Festgeld-Offerten im Namen der Alpen Privatbank AG mit Sitz im österreichischen Riezlern sowie deutschen Zweigniederlassungen in Stuttgart und Düsseldorf. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt ebenfalls vor dem Anbieter.

Verstoß gegen die Prospektpflicht

In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben jüngst folgende Firmen:

„Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt“ sieht die Bafin bei der Smarter Habitat GmbH & Co. KG, die in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von „Kommanditbeteiligungen“ mit der Bezeichnung „ecoHAB“ öffentlich anbietet. Das Produkt wird über die Website smarter-habitat.com/invest/investors/ vertrieben.

Gegen die Bownce Holding GmbH hat die Finanzaufsicht ein sogenanntes Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Der Grund: Die Bafin prüft, ob das in Konstanz ansässige Unternehmen beim Angebot von Aktien der Bounce-Gruppe Ausnahmevorschriften einhält – und damit kein Prospekt nötig ist. Von der Aufsicht angeforderte Informationen hat das Unternehmen nicht übermittelt. Sollten die Auskünfte nun nicht nachgeliefert werden, muss die Firma mit Zwangsgeldern rechnen.

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