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Finanzdienstleister auf der Bafin-Warnliste im Mai 2025

Im Mai musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug unter falschem Namen sowie dubiose Jobangebote schritten die Finanzaufseher ein.
Hier kommt der Überblick:
Vorsicht, dubiose Jobangebote
Immer wieder weist die Bafin auf vermeintlich lukrative Jobangebote von dubiosen Anbietern hin. Im Mai warnt die Finanzaufsicht vor Jobs, die auf der Website jobs-im-homeoffice.com angeboten werden. Diese Stellenangebote stammen nicht – wie angegeben – von der in Berlin ansässigen MGND Vermögensverwaltung GmbH. Die Tätigkeit bestehe darin, Geld über eigene Konten entgegenzunehmen und in Kryptowerte umzuwandeln.
Ähnlich klingt die Warnung vor Jobangeboten auf der Website xnt-group.de, die nicht von der in Rheinbreitbach ansässigen Baumann Vermögensverwaltung GmbH stammen. Die Aufgabe besteht laut Jobbeschreibung darin, Geld über eigene Konten weiterzuleiten.
Die Finanzaufseher haben bereits mehrfach davor gewarnt, auf solche Angebote einzugehen. Wer in Deutschland Zahlungsdienste sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin – diese fehlt Firmen, die solche Jobangebote unterbreiten, in der Regel. Das Geld, das weitergeleitet werden soll, stamme zudem vermutlich von Personen, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind. Wer auf ein solches Angebot eingeht, macht sich strafbar. Zudem könnten die Personen, von denen das Geld ursprünglich stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Eine weitere Gefahr: Auch die persönlichen Daten der Bewerber könnten für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Wer auf ein solches Jobangebot stößt, sollte die Polizei einschalten.
Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
Um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Immer wieder bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Finanzdienstleistungen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Oft fehlen auf kriminellen Internetseiten etwa Angaben zum Firmensitz und Impressum. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.
Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger mehrere Online-Plattformen parallel verwenden. Aktuell warnt die Bafin vor Handelsplattformen, die auf ihrer Startseite mit dem Slogan „Verdient Ihr Vertrauen Geringe Spreads Plattform – [Name der Plattform] Bieten Sie Ihren Kunden eine breite Palette von CFD-Handelsprodukten wie Devisen, Metalle und Rohstoffe, Aktienindizes usw.“ werben. Die Betreiber der einzelnen Websites geben sich als amerikanische Unternehmen aus, die vorgeblich unter Aufsicht der amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden stehen. Bekannt sind der Finanzaufsicht die Websites Xhproltd.com, Ubsfxmarts.com, Tdcfx.com, Macrobee.com, Growthsavings.com, Sfocl-Global.com, Glorioilfx.com, Ftkmd.com, Bgamfx.com, Beaumont-Fx.com und Beaumontfx.com, über die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Der Inhalt der Seiten sei nahezu identisch, heißt es von den Bafin-Aufsehern.
Das trifft auch auf Online-Plattformen zu, die auf ihrer Startseite den Slogan „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name der Website]“ sowie „Unser Fonds, Ihr Gewinn. Finanzierung vielversprechend Händler Weltweit“ verwenden. Konkret warnt die Bafin aktuell vor den Internetpräsenzen argentisgridgpt.org, xyvrenpeak-gpt.org, investaqgpt.com, loonietradeaiproapp.net, vornox-drive-gpt.com, ravnikcoreapp.com, omnexisforgeapp.org, thryvon-bolt-app.com, victorian-fx.pro und greenhillcai.com.
Die Bafin warnt zudem vor der Website n-wealth.app. Vordergründig wird darüber lediglich eine Computersoftware angeboten. Um das Angebot annehmen zu können, müssen Kunden jedoch zunächst ein „nWealth-Konto“ eröffnen, auf das sie dann anschließend Zahlungen leisten. Als Betreiber tritt – mit fehlerhafter Rechtschreibung – die Gesellschaft Nova Secutiries Ltd. aus Zypern und London auf. Es wird eine Lizenznummer aufgeführt, unter der bei der zypriotischen Finanzmarkaufsicht Cysec (Cyprus Securities and Exchange Commmission) die Investmentfirma Nova Securities Ltd registriert ist. Es gibt laut Bafin keine Hinweise, dass dieses Unternehmen mit der Website in Verbindung steht. Damit liege zusätzlich ein Identitätsdiebstahl vor.
Sein Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss Celil Begit aus Tuttlingen. Der Immobilienmakler habe Käufern Darlehen zur Tilgung der Kaufnebenkosten abgeboten – laut Finanzaufsicht ohne die erforderliche Erlaubnis. Daher sei er „verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit aufzukündigen“, schreibt die Bafin. Der Bescheid sei sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
In dem Monat warnt die Bafin zudem vor folgenden Firmen und Internetseiten, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:
- Curran Investments Limited, Betreiber der Webseite curr-inv.com
- Betreiber von geldvision.com
- Royals Fund, Betreiber von royals-fund.io (zuvor: royalsfund.com)
- Handel Swiss Cyprus Ltd / Handel Swiss UK Limited, Betreiber der Website handelswiss1.com (zuvor: handelswiss.com und handel-swiss.com)
- Kohler-Partner / Kohler Partner / Kohler Partners / MA BV Kohler Partner, Betreiber von kohler-partner.com
- Mulfin Trade, Betreiber der Website trading-area.mulfin-v2.com
- ProfitBee, Betreiber von Profit-bee.org (zuvor: profit-bee.com)
- CryptoNovaInt, Betreiber von Cryptonovaint.net
- Stacks, Betreiber der Website Stacks-de.com (zuvor: stacks-finanzen.de)
- Capital VN Ltd., Betreiber von capitalvn.com
- Turbon, Betreiber von turbonpro.co (zuvor: turbon.co)
- Castilage, Betreiber der Website castilage.com (zuvor: distinction.info)
- Greymax Capital, Betreiber der Websites greymaxltd.net, grey-max.com und grey-max.net
- Betreiber von evex-ultra.com
- NordexPro, Betreiber der Website nordexpro.com
- Euro Funds Pro, Betreiber von eurofundspro.com
- DeltaGlobal, Betreiber von deltaglobal.ai und trade.deltaglobal.me
- DoppErfolgPro, Betreiber der Website dopperfolgpro.org
- WS Group, Betreiber von ws-group.info
- Finvest Limited, Betreiber der Websites finvest.top, vormals finvest.icu
- Betreiber von falkring-invest.com
- Ipsum Investment / Ipsum Investment Limited, Betreiber von ipsum-lim.pro und ipsum-inv.co
- ValueWanderer, Betreiber der Webseite valuewanderer.com
- Quinvex Capital, Betreiber von www.quinvexcapital.com
- NexonRise, Betreiber von nexonrise.io (vormals nexonrise.eu)
- Betreiber der fast identischen Websites spot-adipex8v.com, vertextradingsoft.com und quantixprime-ai.com
- Euro Profits Pro, Betreiber der Website europrofitspro.com
- Technologies Group, Betreiber von technologiesgroup.org
- Capitalfxs Ltd., Betreiber von capitalfxs.com
- Market-Z, Betreiber von market-z.com
- Vera Capitals, Betreiber der Websites vra-capitalis.com und cfd.vra-capitalis.com
- BMI Bridge Invest Market, Betreiber von bridgeinvest-market.net
- Basetrade, Betreiber von basetrade.pro
Finanzgeschäfte unter falschem Namen
Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet – teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten. Im Mai traf es wieder zahlreiche Unternehmen.
Im Namen von Waystone Investment Management verbreiten Betrüger als Financial Star Inc. über verschiedene Whatsapp-Gruppen Aktienempfehlungen. Angeboten wird sogenanntes Daytrading über angebliche institutionelle Konten in der App FS Glows. Die Bafin stellt klar: Waystone Investment Management steht mit Financial Star Inc. und der App in keiner Verbindung und habe auch mit den Websites waystonevote.net, waystonevote.online und waystone.digital nichts zu tun.
Von Identitätsdiebstahl betroffen ist auch die Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG, in deren Namen Unbekannte über die Website dvagk.de Festgeld anbieten. Die Angebote stammen nicht von der DVAG, heißt es von der Bafin.
Vorsicht ist bei den Angeboten auf der Website emergenceventuresgp.com geboten. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Emergence Ventures GP GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret handele es sich um Anlageberatung. Zusätzlich liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen Emergence Ventures Management GmbH vor. Diese stehe in keiner Verbindung zu der genannten Website, stellen die Finanzaufseher klar.
Ähnlich sieht es bei Festgeldanlagen aus, die über E-Mail-Adressen angeboten werden, die mit @angebot-foraim.de enden. Dem angeblich in Hamburg ansässigen Betreiber fehlt laut Bafin die Erlaubnis, zusätzlich haben sich die Betrüger den Namen bei dem Hamburger Unternehmen Foraim Finanzmanagement und -service GmbH geklaut. Das Unternehmen hat mit den Mails nichts zu tun.
Die Bafin warnt zudem vor vermeintlichen Investitionsangeboten, die über die E-Mail-Adresse [email protected] verbreitet werden. Diese Angebote stammen nicht von der Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank, die auch in keiner Verbindung zu der Website walterludwig-gmbh.com steht. Es handelt sich vielmehr um Identitätsdiebstahl. Das Unternehmen biete generell keine Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden an.
Ohne Erlaubnis handeln auch die Betreiber der Website goldingdigital.com. Die Angebote stammen – entgegen der Angaben – nicht von der Golding Capital Partners GmbH mit Sitz in München.
Gleiches gilt für die Website wealth-partnersamtegernsee.com. Im Impressum ist die Wealth Partners Tegernsee GmbH mit Sitz in Rottach-Egern angegeben. Das Unternehmen habe jedoch mit den Angeboten nichts zu tun, schreibt die Finanzaufsicht.
Den Namen eines Unternehmens, das nicht mehr existiert, nutzen die Betreiber der Website agf-am.org, die über die Website unerlaubt Finanzgeschäfte anbieten. Die Betrüger treten dabei als AGF Asset Management auf – das Unternehmen war bei der Bafin registriert. Nach den Erkenntnissen der Bafin stehen die Betreiber nicht mit dieser Firma in Verbindung.
Auf eine falsche Registrierungsnummer bei der Bafin („Bafin-ID“) beziehen sich die Betreiber der Website tradego.io, die Krypto- und Bankgeschäfte ohne Erlaubnis anbieten. Unter der ID wird bei der Bafin die Gesellschaft TradeGo S.A./N.V. geführt, die jedoch bereits seit einiger Zeit unter Euroclear SA/NV firmiert. Das Unternehmen stehe in keinerlei Verbindung zu der Website tradego.io und den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt ein Identitätsdiebstahl vor, schreibt die Finanzaufsicht.
Unerlaubt und unter falschem Namen bieten die Betreiber von bcfvermoegen.com Festgeld an, warnt die Bafin. Zur in Berlin ansässigen BCF Weboptions Vermögensverwaltung GmbH bestehe keine Verbindung.
Verstoß gegen die Prospektpflicht
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.
Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben jüngst folgende Firmen:
Die M. Plus Life Sciences AG bietet Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG im Austausch gegen die „Übernahme“ von Fonds-Anteilen der Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG öffentlich an. Der erforderliche Prospekt dafür wurde nicht veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich.
Auch die Firma Valurium Ltd. vertreibt in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien ohne den erforderlichen Prospekt. Konkret handele es sich um vorbörsliche Aktien der Curve Energy Corp.
Eine Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A383C76) bietet die DN Deutsche Nachhaltigkeit AG an – auch dafür fehlt nach Ansicht der Finanzaufseher ein aktuell gültiger Prospekt. Zwar gab es für diese Anleihe einen am 2. Mai 2024 von der zuständigen luxemburgischen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekt, der auch in Deutschland galt. Dieser war jedoch nur bis zum 2. Mai 2025 gültig.