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Makler als "Don Quijote der Bestandsübertragung" Wie schnell müssen Versicherer den Maklerbestand übertragen?

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Ein grundsätzlicher Anspruch lässt sich aus dem Amtsgerichtsurteil aus Nürnberg demnach nicht ableiten.

An sich ist die Frage von der Justiz unzureichend und bislang allenfalls ungerechtfertigt einseitig geklärt. Das hilft dem Makler aber nichts, wenn er nicht seinen Beruf wechseln und als Don Quijote der Bestandsübertragung gegen juristische Mühlen ankämpfen möchte.

Recht auf Korrespondenzmaklerschaft

Der Bundesgerichtshof entschied höchstrichterlich am 29.05.2013 (IV ZR 165/12), dass es zu den Nebenpflichten gehört Korrespondenzmaklerschaften anzuerkennen. Der BGH sagt es sehr klar:

„Den Versicherer trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines Versicherungsnehmers mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen, es sei denn, dass dies dem Versicherer aus besonderen Umständen im Einzelfall unzumutbar ist.“

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