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Makler gibt Tipps Lohnt sich das Immobiliengeschäft für Finanz- und Versicherungsvermittler noch?

Thomas Kottlewski,  Gründer des Maklerunternehmens Kobra
Thomas Kottlewski, Gründer des Maklerunternehmens Kobra

DAS INVESTMENT: Ab 2017 müssen Immobilienmakler für die Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung neben ihrer Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch ihre Sach-kunde und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Erinnert Sie das an das Jahr 2014?

Thomas Kottlewski: Damals trat das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft, wodurch uns als Versicherungsmakler ein Teil des Umsatzes weggebrochen ist. Die Courtagen sanken deutlich. Wir haben dringend nach Einnahmen außerhalb der Versicherungsvermittlung gesucht.

Damals haben Sie und Ihr Partner Andreas Brauer entschieden, auch als Immobilienmakler tätig zu werden.

Mein Partner hatte bereits 15 Jahre als Immobilienmakler gearbeitet. Da bot es sich an. Zumal wir oft von unseren Mandanten angesprochen wurden, ob wir nicht das Haus verkaufen oder eine Baufinanzierung vermitteln könnten.

Warum haben Sie sich eigentlich nicht einfach mit einem Immobilienmakler zusammengetan?

Das haben wir durchaus versucht. Aber die haben alle abgewinkt, weil sie Vorurteile gegenüber Versicherungsmaklern haben. Wir haben ja oft ein recht negatives Image. Was viele Immobilienmakler aber noch nicht gerafft haben: Es gibt rund 46.000 Versicherungsmakler in Deutschland. Wenn nur die Hälfte auf die Idee kommt, Immobilien zu vermitteln, wäre es für die Immobilienmakler ziemlich schwer, noch Aufträge zu bekommen. Und sie können sich nicht so leicht ein zweites Standbein aufbauen. Denn um Versicherungen zu vermitteln oder Fonds, ist schon längst ein Sachkundenachweis Pflicht.

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Als Versicherungsvermittler haben Sie nur eine Erlaubnis nach 34d für Versicherungen und Bausparverträge. Können Sie künftig noch Immobilien vermitteln?

Wir haben bereits den 34c.Das ist noch sehr einfach: Sie gehen zur Industrie- und Handelskammer, beantragen den 34c, müssen nachweisen, dass Sie in geordneten finanziellen und sozialen Verhältnissen leben. Sie dürfen also keine schlechte Schufa haben, keinen Eintrag im Schuldenregister, und Sie brauchen ein gutes polizeiliches Führungszeugnis. Dann müssen Sie nur noch ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Aber den Sachkundenachweis für Immobilienmakler, den die neue Regulierung fordert, haben wir auch dadurch, dass Herr Brauer Immobilienmakler ist.

Vermittler von Immobiliendarlehen brauchen bereits seit März dieses Jahres eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung und ebenfalls einen Sachkundenachweis. Kredite werden deutlich restriktiver vergeben. Bricht Ihnen das Geschäft hier nun wieder weg?

Wir haben bis jetzt noch keine negativen Auswirkungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu spüren bekommen. Aber das Geschäft wird nicht einfacher in Zukunft, darum ist es umso wichtiger, breit aufgestellt zu sein.

Holen Sie sich die Erlaubnis nach 34i?

Wir haben uns entschieden, die Sachkundeprüfung für den 34i nicht zu machen. Wir geben dieses Geschäft an einen Spezialisten weiter, den Baufinanzierer, und vermitteln ihm nur den Kunden. Dafür brauchen wir keinen 34i.

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