"Makler in Knechtschaft" Versicherungsmakler: IDD-Umsetzung schützt nur Verbraucherschützer
Makler in Knechtschaft
Für Makler allerdings kann das neue Gesetz verheerende Folgen haben. „Versicherungsmakler sollen auf Gedeih und Verderb dem Gutdünken der Versicherer ausgesetzt werden“, erklärt Helberg. Wer als Versicherungsmakler nicht spurt, müsse jederzeit mit einem Widerruf der Courtagezusage seitens der Versicherer rechnen. „Alternative nach dem Gesetz: Keine.“
Verbraucherschutz-Verbände profitieren
Die einzigen, die vom neuen Gesetz profitieren, seien die Verbraucherschutz-Verbände, so Helberg weiter. Diese müssten keine der Anforderungen erfüllen, die an Versicherungsmakler oder Honorar-Versicherungsberater gestellt werden: Weder eine Zulassung, noch ein Qualifikationsnachweis, noch Beratungsdokumentation seien bei Verbraucherzentralen Pflicht. Außerdem müssten diese nicht für schlechte Beratung haften. Mit Verbraucherschutz hat das laut Helberg wenig zu tun.