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Maklerschwund und Beratungslücken DIHK kritisiert IDD-Umsetzung

DIHK-Gebäude in Berlin
DIHK-Gebäude in Berlin | Foto: DIHK

Nach dem AfW hat nun auch der DIHK eine offizielle Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung in deutsches Recht veröffentlicht. Darin stärkt der Dachverband der deutschen Industrie- und Handelskammern den Beraterverbänden den Rücken und geht mit dem Gesetzesentwurf hart ins Gericht.

Der Entwurf beschränke das Tätigkeitsfeld des Versicherungsmaklers als Sachwalter des Versicherungsnehmers deutlich, schreibt DIHK. Es sei nicht nachvollziehbar, warum bestehende Geschäftsmodelle wie zum Beispiel Nettotarife mit einer Kundenvergütung für Versicherungsmakler künftig nicht mehr möglich sein sollen.

Zahl der Versicherungsmakler wird sinken

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Der DIHK befürchtet, dass durch die Neuregulierung des Versicherungsvermittlerrechts die Zahl der Versicherungsmakler sinken wird, da diese ihre Tätigkeit aufgeben oder ins benachbarte Ausland mit weniger strengen Auflagen ziehen. Dies berge aber die Gefahr, dass „gerade finanziell schwächere Versicherungsnehmer auf Grund der mit der Beratung verbundenen Kosten auf wichtige Vorsorgeprodukte verzichten, was sich insbesondere beim Thema „Altersvorsorge“ negativ auswirken kann“.

Defizite bei der Erbringung von Beratungsleistungen könnten nicht an einem möglicherweise bestehenden Ertrags- und Vertriebsdruck von Provisionsberatern festgemacht werden, so DIHK weiter. Es sollte dem Markt überlassen bleiben, für welches Vergütungsmodell er sich entscheidet.

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