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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 5 Minuten

Maklerbestände Wie Pools bei der Bestandsübertragung unterstützen

Laut „Daily Mail“ wollte US-Schauspieler Bruce Willis Apple verklagen, weil er bei iTunes erworbene Musik nicht an seine Kinder vererben darf. Aus der Klage wurde nichts, denn laut Nutzungsbedingungen besitzen User lediglich eine Lizenz zur Wiedergabe, keine Eigentumsrechte. (Foto: François Guillot/AFP/Getty Images)
Laut „Daily Mail“ wollte US-Schauspieler Bruce Willis Apple verklagen, weil er bei iTunes erworbene Musik nicht an seine Kinder vererben darf. Aus der Klage wurde nichts, denn laut Nutzungsbedingungen besitzen User lediglich eine Lizenz zur Wiedergabe, keine Eigentumsrechte. (Foto: François Guillot/AFP/Getty Images)
Versicherungsmakler Kay Ehmke sitzt an seinem Rechner und gibt nacheinander Produktangaben zum Bestand eines neuen Kunden ein. Sein Kunde verfügt bereits über eine Vielzahl von Altverträgen, um die sich Ehmke als sein neuer Makler nun kümmert. Ehmke lädt seine Maklervollmacht hoch und drückt auf Senden.

Rund einen Monat wird es dauern, bis der Bestand seines neuen Kunden zu Ehmke und seiner Poolanbindung bei Netfonds übertragen ist. „Das geht leider nicht en bloc“, weiß Ehmke, einer von sechs gleichberechtigten Partnern der TGI Finanzpartner in Schwentinental bei Kiel.

Als die Maklergemeinschaft sich vor einigen Jahren entschied, die zuvor branchenweit verstreuten Bestände auf einen Pool zu bündeln, begann ein Vorgang, der reichlich Geduld kostete.

„Mittlerweile nach drei Jahren haben wir 90 Prozent übertragen, das ist eine prima Quote“, meint Ehmke. 100 Prozent werden es wohl nicht werden, denn es gibt Bestände, die sich kaum übertragen lassen, insbesondere wenn der Kunde Verträge über eine Ausschließlichkeitsorganisation (AO) wie zum Beispiel die DVAG abgeschlossen hat.

„Hier wird allenfalls eine Korrespondenz-Maklerschaft akzeptiert, eine courtagepflichtige Zuschlüsselung der Bestände erfolgt nicht“, so Ehmke. In einigen Fällen ergibt es dann Sinn, den Vertrag zu kündigen und neu abzuschließen.

Wie sicher ist der Bestand?

Die Maklerpools tun viel, um ihren Maklern die Bestandsübertragung so einfach wie möglich zu machen. Denn die Sorge um die Sicherheit der eigenen Bestände ist eines der wichtigsten Motive für die Wahl einer Poolanbindung. Fonds Finanz, nach Zahl der Anbindungen größter Pool Deutschlands, hat daher seit Mitte Juli die Offensive „100 Prozent Bestandssicherung“ gestartet.

„Jeder Vertriebspartner erhält einen garantierten Zugriff auf seine Bestände. Diese Garantie wird unabhängig von der Fonds Finanz durch einen Wirtschaftsprüfer abgesichert. Der Vermittler hat auch dann Zugriff, wenn die Kooperation zwischen ihm und der Fonds Finanz beendet sein sollte“, erklärt Geschäftsführer Norbert Porazik. Das gilt auch, wenn die Parteien zerstritten auseinandergehen.

Bei einem Wechsel oder der möglichen Insolvenz des Pools sei dem Makler der Zugriff auf seinen Bestand garantiert. Möchte er seinen Bestand selbst verwalten, werde dieser auf ihn umgeschrieben und er erhalte eine Einzelanbindung an die betreffenden Produktgeber. Fonds Finanz hat dazu ein Rechtsgutachten und Vereinbarungen mit nahezu allen Versicherungsgesellschaften vorgelegt.

Und wie läuft das in der Praxis? „Wir hatten seitdem drei Makler, die uns verlassen haben, um zu einer Makler-AO zu wechseln. Wir haben ihre Bestände in wenigen Tagen übertragen“, so Fonds-Finanz-Chef Porazik.

Was passiert bei Tod des Maklers?

„Zu garantieren, dass einem die eigenen Bestände gehören, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit“, sagt Stefan Adams, Geschäftsführer der Dr. Adams & Associates, zur Aktion der Fonds Finanz.

„Alle Pools machen das in irgendeiner Form, Fonds Finanz hat es nun auf eine bessere rechtliche Grundlage gestellt und bekommt dafür reichlich Aufmerksamkeit“, so der Bestandsbewertungsexperte.

Seiner Erfahrung nach können Poolwechsel problematisch werden, wenn es besonders viele exklusive Deckungskonzepte des Pools im Maklerbestand gibt. „Denn dann muss der Makler seine betroffenen Kunden neu beraten und ein gleichwertiges oder besseres Produkt anbieten können, sonst verletzt er seine Maklerpflichten“, so Adams.

Der Experte sieht die Nachfolgeregelung bei Versicherungsmaklerbetrieben, insbesondere bei einem Todesfall des Erlaubnisinhabers, als größeres Problem der Branche. „Da sind sehr komplexe Fragen berührt“, bestätigt Norman Wirth von Wirth Rechtsanwälte, der für Fonds Finanz die rechtlichen Grundlagen zur Bestandssicherungsinitiative geprüft hat.

„Letztlich hängt es von der Vorsorge des verstorbenen Maklers, aber auch von der Rechtsform seiner Unternehmung ab, ob der Bestand für die Erben gerettet werden kann“, so Wirth weiter.

Viele Courtagezusagen gegenüber Versicherern erlöschen automatisch mit dem Tod des Maklers. „Nur selten finden sich dort Formulierungen, dass die Übertragung der Courtageansprüche auf einen Rechtsnachfolger im Falle des Todes ohne Zustimmung des Versicherers möglich ist“, bestätigt Peter Schmidt von der Berliner Unternehmensberatung Consulting & Coaching.

Und es ist eben auch nicht jeder Dritte geeignet. „Wir haben immer wieder Fälle, wo die Witwe zwar im Unternehmen mitgearbeitet hat, aber keinen 34d besitzt, also auch die Kunden nicht betreuen kann“, so Adams. Wenn der Makler als Einzelunternehmer gearbeitet hat, sind die Erben mit den organisatorischen und haftungsrechtlichen Konsequenzen ohnehin meist überfordert.
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