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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Maklerpool BCA „Finanzberater sollten bei Fonds-Steuer nicht unruhig werden“

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Grenze zur Steuerberatung immer eine Gratwanderung

DAS INVESTMENT.com: Was dürften Finanzanlagenvermittler ihren Kunden überhaupt empfehlen, ohne die Grenze zur erlaubnispflichtigen Steuerberatung zu überschreiten?

Milczewsky: Das ist immer eine Gratwanderung. Allgemeine Steuerinformationen zu Investmentfonds darf er zwar immer geben, er darf dem Kunden aber nicht zum Beispiel bei der Steuererklärung helfen beziehungsweise klar definierte Zuständigkeitsbereiche von Steuerberatern berühren.

DAS INVESTMENT.com: Inwiefern sollte der Finanzberater bei solchen Fragen seines Kunden mit einem Steuerberater zusammenarbeiten?

Milczewsky: Wenn ein Finanzberater  den Steuerberater des Kunden mit ins Boot holt, ist er immer auf der sicheren Seite. Bei den von der neuen Steuer betroffenen Kunden, die den angekündigten  Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten könnten, sollte grundsätzlich immer deren Steuerberater mit am Tisch sitzen.

DAS INVESTMENT.com: Und wann sollten Finanzberater ihre Kunden auf die geplanten Änderungen bei den Steuern auf Fondserträge ansprechen?

Milczewsky: Erst wenn alle Details bekannt sind und die Umsetzung verabschiedet ist. So lange gilt: Ruhe bewahren! Keine emotionalen ad-hoc-Entscheidungen treffen! Der Finanzberater kann aber natürlich jetzt schon seinen Bestand überprüfen und mal schauen, welche Kunden von der Steuer betroffen sein könnten.

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