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Maklerpool-Chef redet Klartext Wie Makler mit Fintechs umgehen sollten und wie nicht

in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten
Oliver Pradetto, Geschäftsführer & Mitgründer von Blau Direkt und Buchautor des Bestsellers
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Zugegeben: Das ist nicht schön!

Jahrelang pflegst Du intensiv die Verträge Deiner Kunden, archivierst feinsäuberlich sämtlichen Schriftverkehr und dann schnappt sich irgendein App-Anbieter plötzlich alles. Der Kunde wollte nur seine Verträge auf dem Smartphone sehen, unterschreibt mit dem Finger und plötzlich sind alle Verträge bei Dir raus. Klar, dass Dich das ärgert.

Ärger rechtfertigt nicht alles!

Kindliche Reaktion oder Straftat?

Viele Makler laden sich selbst die entsprechenden Apps runter und fluten diese mit Falscheingaben, um die Kosten der entsprechenden Anbieter hochzutreiben. „Sollen die doch mal bei den Versicherern anfragen, die dann irgendwann kein Bock mehr auf diese Fintechs haben!“

Manchmal werden sogar echte Daten von Ex-Kunden des Maklers angegeben. Aus dem Kalkül heraus, dass die echten – unwissenden – Kunden hinterher eine Menge Ärger verursachen.

Was nach einer cleveren Reaktion aussieht, ist strafbar. Denn auch wenn der sich auf diese Weise rächende Weise lediglich mit dem Finger die entsprechende Maklervollmacht unterschrieb, so ist diese doch eine vollwertige, rechtsgültige Unterschrift: Der Makler hat sich nach Paragraf 267 der Urkundenfälschung strafbar gemacht. Darauf stehen Haftstrafen von bis zu 10 Jahren. Allein der Versuch ist bereits strafbar. Ein Scherz ist das nicht.
10 brennende Fragen zu Fintechs Fünf Expertenmeinungen


Negative Bewertungen

Weniger aggressive Makler nutzen die Möglichkeit die App im Store negativ zu bewerten. Eine Masse an schlechten Bewertungen durch argwöhnische Makler kann enormen Schaden anrichten und sogar dazu führen, dass eine App aus den Stores verschwindet.

Ein Spaß ist nämlich auch das nicht. Von den Bewertungen hängt nicht nur die Bereitschaft eines Kunden ab, sich die App selbst herunterzuladen, sondern auch die Listung im App-Store (beziehungsweise Playstore). Ist die Bewertung erst schlecht, hat der Anbieter kaum noch eine Chance gefunden zu werden. Seine wirtschaftliche Existenz wird ihm geraubt.

Manchen Kollegen mag dies gerecht erscheinen, doch man muss sich vergegenwärtigen, was man hier tut: Würdest Du es als gerecht ansehen, wenn ein Burger-King-Betreiber zu Mc Donalds geht um dort lauthals über da Essen zu klagen? Sicher nicht!

Die Gerichte finden das auch nicht witzig und sehen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nach Paragraf 1 UWG. Als Makler musst Du damit rechnen, dass Dein Telefon-Provider auf Anforderung Deine Daten herausgibt, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Du als Makler gezielt einen Wettbewerber schlecht machst. Im Zweifelsfall bis Du dann voll schadensersatzpflichtig. Bedenke: Der Schaden kann bei einem dieser Fintechs dann schnell mal in die Millionen gehen. Die musst Du natürlich nur anteilig zahlen, aber bevor ein Venture-Capital-Geber seine Millionen abschreibt, holt er sich das gerne von ein paar hundert dummdreisten Maklern zurück. Da kommen dann schnell noch ein paar tausend Euro Anwaltskosten hinzu. Für den Makler entstehen hier schnell vierstellige Schadensersatzzahlungen.

Richtig reagieren


Wenn ein Fintech Dir trotz jahrelanger Arbeit für den Kunden Deinen Kunden einfach so wegnehmen kann, ist nicht das Fintech schuld. Mach Dir das klar!

Selbst wenn dem Kunden nicht klar gewesen sein sollte, dass er eine vollwertige Maklervollmacht ausstellt (Tipp: Unterschätze Deine Kunden nicht!), so hat er zumindest einen Service gesucht, den er von Dir bisher nicht angeboten bekommen hat.

Die richtige Reaktion: Biete besseren Service als das Fintech. Biete Deinem Kunden selbst an, über eine App Verträge und Services bereitzustellen. Hat der Kunde Deine Makler-App, wird er sich keine andere runterladen.

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