DAS INVESTMENT: Gibt steuerliche Umstände, die Vermittler bei Nachfolgeregelungen beachten sollten?

Grimm: Wer sich für eine Maklerrente interessiert, sollte nicht nur auf die Bruttozahlen schauen. Denn die steuerlichen Effekte solcher Renten sind teils erheblich. Bei der Maklerrente gilt das Zuflussprinzip: Ich habe jedes Jahr ein Einkommen und das wird versteuert. Für den Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH, der den Bestand der GmbH verkauft, ist das steuerlich anders. Die GmbH muss die Gewinne sofort linear versteuern – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sind gleich zu zahlen. Und wenn ich dann die GmbH nach ein paar Jahren auflösen und bei einer Maklerrente die Ansprüche ins Privatvermögen übernehmen wollte, ist der Barwert aller zukünftigen Zahlungen sofort steuerpflichtig. Das heißt: Alle zukünftigen Rentenraten würden quasi als sofortige Ausschüttung betrachtet.

Schmidt: Wir empfehlen grundsätzlich, sich an einen Steuerberater zu wenden, egal, ob es um Verrentung, Verkauf oder Teilverkauf geht. Erfahrungsgemäß haben selbst die Finanzämter unterschiedliche Praktiken. Teils wird versucht, eine Sofortbesteuerung durchzuziehen. Dann erhält ein Makler vielleicht jeden Monat 5.000 Euro Rente und soll plötzlich einen imaginären Kaufpreis von vielleicht 300.000 bis 400.000 Euro sofort versteuern. Der steuerliche Aspekt sollte unbedingt im Vorfeld geprüft werden.