DAS INVESTMENT: Gibt steuerliche Umstände, die Vermittler bei Nachfolgeregelungen beachten sollten?
Grimm: Wer sich für eine Maklerrente interessiert, sollte nicht nur auf die Bruttozahlen schauen. Denn die steuerlichen Effekte solcher Renten sind teils erheblich. Bei der Maklerrente gilt das Zuflussprinzip: Ich habe jedes Jahr ein Einkommen und das wird versteuert. Für den Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH, der den Bestand der GmbH verkauft, ist das steuerlich anders. Die GmbH muss die Gewinne sofort linear versteuern – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sind gleich zu zahlen. Und wenn ich dann die GmbH nach ein paar Jahren auflösen und bei einer Maklerrente die Ansprüche ins Privatvermögen übernehmen wollte, ist der Barwert aller zukünftigen Zahlungen sofort steuerpflichtig. Das heißt: Alle zukünftigen Rentenraten würden quasi als sofortige Ausschüttung betrachtet.
Schmidt: Wir empfehlen grundsätzlich, sich an einen Steuerberater zu wenden, egal, ob es um Verrentung, Verkauf oder Teilverkauf geht. Erfahrungsgemäß haben selbst die Finanzämter unterschiedliche Praktiken. Teils wird versucht, eine Sofortbesteuerung durchzuziehen. Dann erhält ein Makler vielleicht jeden Monat 5.000 Euro Rente und soll plötzlich einen imaginären Kaufpreis von vielleicht 300.000 bis 400.000 Euro sofort versteuern. Der steuerliche Aspekt sollte unbedingt im Vorfeld geprüft werden.
DAS INVESTMENT: Ihr wichtigster Rat an Makler, die ihre Nachfolge regeln wollen?
Grimm: Wenn du bei irgendeiner Sache in deinem Unternehmen ein schlechtes Gewissen hast, prüfe genau, ob das ein Übertragungshemmnis sein könnte. Und gehe transparent damit um. Denn wenn etwas erst mit der Zeit ans Licht kommt, kann der Käufer das als versuchte Täuschung wahrnehmen. Wenn ein Vermittler weiß, dass er problematische Verträge vermittelt hat, eine Prozesswelle auf ihn zurollen könnte und er gibt das beim Käufer nicht an – dann ist das nicht nur kaufpreismindernd, sondern kann als eine Form von Betrug erhebliche rechtliche Folgen haben.
Busche: Vermittler sollten einmal durchdenken: Was passiert, wenn ich versterbe und mich nicht gekümmert habe? Was passiert, wenn ich geschäftsunfähig werde? Bekommen meine Hinterbliebenen dann etwas für den Bestand? Zu viele Vermittler sitzen solche Fragen leider aus.
Schmidt: Es darf auch niemand als Verlierer aus einer Maklernachfolge hervorgehen. In der Branche kennt man sich. Ein Käufer, der sich vorgeführt fühlt, erzählt das weiter. Und nicht zuletzt die Kunden: Nur wenn der Makler, der verkauft, fühlt, dass seine Kunden weiter gut betreut werden, hat auch er ein ruhiges Gewissen.
Kluwe: Die Maklerschaft, die sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzt, hat einfach die größte Auswahl an Möglichkeiten. Wer sich erst kümmert, wenn der Arzt sagt: „Sie haben noch ein Jahr“, hat kaum noch Spielraum. Die optimale Lösung braucht Zeit – Zeit für ein gutes Kennenlernen, Zeit für die Überführung, Zeit für die technische Umsetzung.
Müller: Es gibt viele Wege, die Nachfolge zu regeln. Ob Maklerrente oder Bestandsverkauf – entscheidend ist, dass die Lösung zum Makler, zu seinen Kunden und zu seiner persönlichen Situation passt. Ich kann jedem Vermittler, jeder Vermittlerin nur raten: Nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Vorbereitung, seien Sie offen gegenüber möglichen Partnern und lassen Sie sich von Experten beraten. Das ist die beste Investition in die eigene Zukunft und die Zukunft der Kunden.