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Maklerunternehmen: "Der Bestandsverkauf ist tot"

Stefan Adams
Stefan Adams
Seine Schweigepflicht nimmt Jürgen Schmidt sehr ernst. Das Gleiche erwartet der Arzt auch von seinen Mitmenschen. Wenn er seinem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Anlagevermittler persönliche Informationen anvertraut, geht er davon aus, dass diese nicht weitergegeben werden.

Doch als im Golfclub Gerüchte aufkommen, sein Finanzberater wolle aufhören und seine Bestände an einen Wettbewerber – ebenfalls Clubmitglied – verkaufen, wird Schmidt misstrauisch. Er mag den potenziellen Nachfolger seines Beraters nicht und will ihm keinen Zugriff auf sensible Daten wie Vorerkrankungen, familiäre Situation sowie Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gewähren.

„Sein gutes Recht“, meint Stefan Adams, Geschäftsführer der auf Bewertung und Übertragung von Maklerbeständen spezialisierten Unternehmensberatung Dr. Adams & Associates. Verkauft ein Berater seinen Bestand und gibt die Daten seiner Kunden weiter, ohne vorher deren Zustimmung einzuholen, drohen ihm Schadensersatzforderungen.

Denn genauso wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater unterliegen Finanz- und Versicherungsvermittler der Geheimhaltung. Sie dürfen die ihnen bekannt gewordenen Daten von Kunden nicht an Dritte weitergeben.

„Während Versicherungsgesellschaften vor fünf, sechs Jahren eine eher lockere Auffassung vom Datenschutz vertraten, nehmen sie es neuerdings sehr genau“, erklärt Adams. Er kenne mittlerweile keinen einzigen Versicherer, der bei einer Bestandsübertragung nicht nach der schriftlichen Zustimmung der Kunden fragt.

Datenschutz und Umsatzsteuer

Um die Bestände an den Käufer zu übertragen, verlangen die Versicherer nun einen Maklervertrag, der die Rechtsnachfolgeklausel enthält. Darin erklärt sich der Kunde einverstanden, vom Nachfolger seines Maklers betreut zu werden. Darüber hinaus braucht der Käufer eine Datenermächtigungsklausel, mit der der Kunde der Weitergabe seiner persönlichen Daten zustimmt.

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Enthält der Vertrag eine dieser beiden Klauseln nicht, muss der Makler bei jedem einzelnen Kunden dessen Zustimmung einholen. Bei Privatkunden-Beständen von mehreren tausend Personen bedeutet dies einen Riesenaufwand.

„Der Bestandsverkauf ist nahezu tot“, ist Adams überzeugt. Der Trend gehe zum Verkauf des ganzen Unternehmens – das bedeutet, der Unternehmensanteile. Denn die Verträge sind meist an das Unternehmen gebunden. Kauft man das Unternehmen als solches, gehen alle Vertragsverhältnisse automatisch auf den Käufer über.

Christian Lüth sieht das ähnlich. Der geschäftsführende Gesellschafter des auf Bestandsbewertungen spezialisierten Unternehmens Ibras nennt noch einen weiteren Grund, der gegen den Bestandsverkauf spricht.

„Der Kaufpreiserlös beim Bestandskauf unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer, die beim Erwerber nicht abzugsfähig ist“, sagt er. Dies verteuere die Transaktion beziehungsweise schmälere den Kaufpreis. Beim Kauf einer Unternehmensbeteiligung hingegen werde keine Umsatzsteuer fällig.
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