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Maklerverband protestiert gegen Bafin-Bestimmungen Verbot der Schadensregulierung durch Versicherungsmakler

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Kritik des VDVM

„Beim Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) stößt die Bafin-Stellungnahme auf Unverständnis. Hier die Erwiderung des Maklerverbands im Wortlaut:

Da Versicherungsmakler anders als Versicherungsunternehmen nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, hätte man von der BaFin bei der Interpretation eines Gerichts-urteils, das sich explizit an Versicherungsmakler richtet, mehr Zurückhaltung erwarten dürfen. Die BaFin bemüht in diesem Fall den Reflex des Compliance-Gebotes für Versicherungsunternehmen. Hierbei wird deutlich, dass das ständige Überspannen des Compliance-Gedankens zu fehlerhaften Ergebnissen führt.

Bereits die pauschale Einordnung einfachster Frequenzschadenfälle durch den BGH hatte bei Praktikern Kopfschütteln ausgelöst. Die BaFin geht jetzt sogar noch weiter: Sie sieht schon die bloße „Aufbereitung des Versicherungsfalls“ im Anwendungsbereich des RDG, auch wenn die Entscheidung über das „Ob und Wie“ der Regulierung beim Versicherungsunternehmen verbleibt.

Die BaFin übersieht hierbei, dass gerade das Aufbereiten von Schadensfällen zu den Kernpflichten des Versicherungsmaklers gehört. Er hat unter anderem „für sachgerechte Schadenanzeigen zu sorgen“, so der BGH ausdrücklich in dem von der BaFin selbst zitierten Urteil. Der Versicherungsmakler wird dabei ja gerade im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig. Der vom BGH in seiner Entscheidung beschriebene angebliche Interessenkonflikt ist hier nicht erkennbar und  die BaFin liefert auch keine Begründung für ihre exzessive Auslegung.

Sie geht sogar noch weiter und erklärt, dass „über die Schadenbearbeitung hinaus weitere Dienstleistungen, etwa die Risikoprüfung, die Antragsannahme und die Bestandsverwaltung“ eine nach dem BGH-Urteil unzulässige Rechtsdienstleistung darstellen. Inwieweit beispielsweise eine Bestandsverwaltung „eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls erfordert“ (so §2 Abs. 1 RDG) ist nicht nachzuvollziehen.

Der VDVM wird sich gegen eine so pauschale und undifferenzierte Beschränkung des Berufsbildes des Versicherungsmaklers zur Wehr setzen.“

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