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Mammut-Prozess „Ein Jahr Infinus-Prozess - es gibt nichts zu feiern“

Landgericht Dresden, Foto: <a href='https://commons.wikimedia.org/wiki/User:DCB' target='_blank'>DCB</a>
Landgericht Dresden, Foto: DCB

Seit einem Jahr laufen die Verhandlungen am Dresdner Landgericht gegen sechs Ex-Manager der Infinus-Finanzgruppe. An 70 Prozesstagen gegen die sechs Angeklagten ging es um die Forderungen von etwa 22.000 Anlegern, die einen Schaden von etwa 400 Millionen Euro erlitten haben.

Die Bruttoinsolvenzmasse wurde im April 2015 vom Insolvenzverwalter Bruno Kübler mit rund 150 Millionen Euro angegeben. Die Anleger könnten nach Angaben des DFMS ungefähr bis zu 20 Prozent ihres investierten Geldes wiederbekommen. Weitere Schadenersatzansprüche müssten im Einzelfall geprüft werden.

Vorwurf: „Schneeballsystem“

Im November 2015 begannen die Verhandlungen gegen vier Ex-Führungskräfte, die wegen besonders schweren Fall von Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs angeklagt wurden. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ein „Schneeballsystem“ betrieben zu haben. Mittels Orderschuldverschreibung und Nachrangdarlehn wurde mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt. Diese seien durch das Geld zusätzlicher Anleger finanziert worden.

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Seit 2001 sollen 54.000 Anleger rund 2,1 Milliarden Euro in Unternehmen der Infinus-Gruppe investierten. Erst 2013 begannen die Ermittlungen, dank eines Hinweises der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Vorwürfe belaufen sich auf Geschäfte, die 22 Gesellschaften der Firmengruppe untereinander abgeschlossen haben, doch nur auf dem Papier existent seien. Die betrügerischen Absichten seien seit 2011 nicht mehr von der Hand zu weisen.

53 Ordner und 10 Terabyte

Das Gericht hat allein 20 Verhandlungstage gebraucht, um Vermittler, Gutachter, Versicherungsmitarbeiter und eine Vielzahl an Zeugen zu befragen. Die Komplexität dieses Wirtschaftskrimis füllt mittlerweile 53 Ordner und 10 Terabyte an elektronischen Daten. Eine große Herausforderung für die Staatanwaltschaft und den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer am Landgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats.

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