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Mammutverfahren S&K-Anleger müssen weiter auf ihr Geld warten

Von Lesedauer: 4 Minuten
Christian Depken ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg.
Christian Depken ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg. | Foto: Riverside Rechtsanwälte

Der neue Oberstaatsanwalt Noah Krüger will dafür sorgen, das bereits knapp 100 Verhandlungstage dauernde Mammutverfahren gegen die fünf Angeklagten im S&K-Prozess zu beschleunigen, berichtet aktuell das Handelsblatt. Dazu habe er die Verteidiger der Angeklagten zu Verständigungsgesprächen gebeten, um die Anklagevorwürfe in dem Betrugsprozess auf einzelne Punkte zu beschränken.

Vorgeworfen wurde den Managern der Frankfurter Immobiliengruppe S&K in dem seit knapp anderthalb Jahren vor dem Landgericht Frankfurt geführten Verfahren ursprünglich unter anderem schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug sowie Untreue. Sie sollen laut Anklage „Schrottimmobilien“ gekauft und zu überhöhten Preisen weiterverkauft haben.

Im Dezember vorigen Jahres war bereits das erste Urteil im Strafverfahren um den Finanzskandal der S&K-Gruppe gefällt worden: Wegen Untreue und Anstiftung dazu ist Fondsmanager Hauke B. (50) zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Auch in seinem Fall waren die meisten Vorwürfe gegen bereits auf dem Weg der Verfahrenseinstellung erledigt worden.

Schadenersatzforderungen gegen Vermittler

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Depken haben derzeit auch Anleger der Fonds Deutsche S&K Sachwerte oder Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 „gute Chancen“. Denn die jeweiligen Verkaufsprospekte enthielten einen „schwerwiegenden Fehler“: „Die den Anlegern versprochenen Renditen von 10 beziehungsweise 12 Prozent pro Jahr hätten mit den geplanten Geschäften der Fonds niemals erwirtschaftet werden können.“

Beide S&K-Fonds haben 30 Millionen Euro eingesammelt und einer Investitionsgesellschaft aus der Firmengruppe gegen eine Provision von rund 18 Prozent plus weiterer Kosten als Darlehen zur Verfügung gestellt. Somit konnten zwar jeweils nur etwa vier Fünftel des Darlehensbetrags investiert werden, doch es mussten Darlehenszinsen von bis zu 13,25 Prozent abgeführt werden. Somit wären jährliche Renditen von mindestens 15 Prozent erforderlich gewesen, um das Darlehen zu bedienen.

„Es ist absolut unrealistisch, dass die Investitionsgesellschaften das hätten schaffen können“, so Depken. „Das hätte dem Anlageberater im Rahmen der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung des Verkaufsprospekts auffallen müssen.“ Habe der Berater den Anleger nicht aufgeklärt, „haftet er in Höhe der Einlage samt Agio abzüglich bereits erhaltener Auszahlungen.“

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