„Mangelnde Erfolgsaussichten“
Roland lehnt Kostenübernahme in BSV-Fall gegen Axa ab
Die Axa-Tochter Roland hat eine Kostenübernahme in einem BSV-Fall gegen die Axa wegen „mangelnder Erfolgsaussichten“ abgelehnt. Der Rechtschutzversicherer bezieht sich auf ein zuvor ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Der Anwalt des abgelehnten Kunden hält das für unzulässig und droht mit Klage.
Axa-Hauptverwaltung: Axa-Rechtsschutztochter Roland hat die Kostenübernahme für einen BSV-Rechtsstreit gegen die Muttergesellschaft abgelehnt.| Foto: Axa