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Mangelnde Transparenz Versicherungslobby tritt Verbraucherschutz mit Füßen

Uwe Lange ist Inhaber des unabhängigen Finanzvermittlers AVL
Uwe Lange ist Inhaber des unabhängigen Finanzvermittlers AVL
Transparenz heißt die neue Maxime – das gilt nicht nur für die Politik, sondern auch für die Wirtschaft. Gerade im Finanzsektor ist das Streben nach mehr Glaubwürdigkeit und dem Schutz des Verbrauchers ein aktuelles Thema, das beste Beispiel hierfür ist die Regulierung der Banken. Bei der Versicherungsbranche scheint dieser Gedanke jedoch noch nicht angekommen zu sein, anders ist der neuerliche Vorstoß der Versicherungslobby zur Verschärfung des Provisionsabgabeverbotes nicht zu erklären. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes hält die Branche mit Zähnen und Klauen an ihren alten Pfründen fest – und zwar auf Kosten des Verbrauchers.

Obwohl das umstrittene Verbot für Versicherungsmakler, die Provision an ihre Kunden weiterzugeben, nach unserer erfolgreichen Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2011 gekippt wurde, steht eine höchstrichterliche Entscheidung bis heute aus. Diese Rechtsunsicherheit ist die Grundlage für den Versuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), das Provisionsabgabeverbot mit einer direkten Verankerung im Versicherungsaufsichtsgesetz festzuschreiben. Die Begründung für diesen Vorstoß ist eine schallende Ohrfeige für den Endverbraucher: Das Provisionsabgabeverbot sichere die Beratungsqualität und somit den Verbraucherschutz.

Was hier unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes angeführt wird, ist in Wahrheit nichts anderes als der Versuch, den Anreiz für Versicherungsmakler aufrecht zu erhalten, das Produkt mit der höchsten Provision zu verkaufen – ob das auch das beste Produkt für den Kunden ist, sei dahingestellt. Im Einzelfall handelt es sich hierbei um Provisionen in Höhe von mehreren tausend Euro pro Versicherung. Ein lukratives Geschäft, das sich die Versicherungsbranche auch in Zukunft nicht entgehen lassen will. Mit Beratung und Verbraucherschutz hat das jedoch wenig gemeinsam.

Tatsächlich wehrt sich die Versicherungsbranche seit Jahren vehement gegen eine Marktliberalisierung und setzt alles daran, die überholte Regelung aus der NS-Zeit in das 21. Jahrhundert zu retten. Wohlgemerkt eine Regelung, die auf europäischer Ebene einzigartig ist. Es bleibt festzuhalten: was in anderen Ländern seit langem gang und gäbe ist, nämlich bei Versicherungen direkt oder indirekt auf Provisionen zugunsten der Verbraucher zu verzichten, sollte auch in Deutschland ohne Einschränkungen möglich sein. Die Politik scheint die Zeichen der Zeit mittlerweile erkannt zu haben: Im Dezember hat die BaFin das Provisionsabgabeverbot bei Bausparverträgen de facto aufgehoben. Ein klares Indiz für die langerwartete Trendwende hin zur Liberalisierung des Marktes - auch für die Versicherungsbranche.

Mit der endgültigen Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes würde es dem mündigen Verbraucher endlich freistehen, sich selbst für oder gegen eine Beratung durch einen Makler zu entscheiden. Gerade bei kapitalbildenden Policen mindert die Provision die Rendite beträchtlich. Wer sich dagegen selbstständig informiert und auf einen Versicherungsvermittler oder Makler verzichtet, zahlt jeden einzelnen Euro in seine Versicherung ein, anstatt sie für Provisionen, Honorare oder Gebühren auszugeben. Diese Freiheit des Anlegers versucht die Versicherungslobby mit aller Macht zu verhindern: Ihr Vorstoß das Verbot aufrecht zu erhalten, hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun. Nein, man muss konstatieren: Die Versicherungsbranche sträubt sich wie gehabt gegen die längst überfällige Liberalisierung des Marktes und hält an einer überkommenen Regelung fest, um sich einträgliche Gewinne auch in Zukunft - zulasten des Kunden - zu sichern. Somit wird deutlich: der einzige Weg, den Anspruch des mündigen Verbrauchers durchzusetzen, ist endlich rechtliche Klarheit zu schaffen. Die Politik ist am Zuge.

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