Franke und Bornberg Solvabilität von LV- und PKV-Anbietern im Vergleich
Die Ratingagentur Franke und Bornberg aus Hannover hat für den aktuell erschienenen „Map-Report Nr. 909: Solvabilität im Vergleich (Bestellung per E-Mail)“ Berichte zur Solvenz- und Finanzlage deutscher Versicherer für das Jahr 2018 analysiert. Besonderes Interesse in den Solvency and Financial Condition Reports (SFCR) gelten den Solvenzquoten (SCR-Quoten). Diese werden ermittelt, indem zwei Werte einander gegenüber gestellt werden. Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR). Das ist der Kapitalpuffer, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um ihre Verpflichtungen auch in einem wirtschaftlichen Krisenszenario erfüllen zu können. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens.
Mehr als nur eine Solvenzquote
Anstelle dieser Standardformel dürfen Versicherer auch ein internes, gesellschaftsindividuelles Modell zur Berechnung der SCR-Quote anwenden. Dessen Entwicklung und der Abstimmungsprozess mit der Aufsichtsbehörde gestalten sich jedoch sehr aufwendig. Zudem sind Übergangsmaßnahmen sowie Erleichterungen bei den Rückstellungen zulässig. Im Ergebnis können die aufsichtsrechtlich relevanten Solvency-II-Quoten einschließlich aller Übergangsmaßnahmen nicht direkt verglichen werden. Der Map-Report 909 trägt den verschiedenen Berechnungsformeln Rechnung: Die Solvabilitätsquote wird sowohl mit Volatilitätsanpassung (VA) und Übergangsmaßnahmen (ÜM) als auch ohne jegliche Hilfsmaßnahmen abgebildet.
Solvenzquoten der LV-Anbieter
Von insgesamt 83 untersuchten Lebensversicherern nutzten 72 Gesellschaften die Standardberechnung für ihre individuelle SCR. Die übrigen elf verwendeten hingegen ein internes System. 46 Versicherer nutzten Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß Paragraf 352 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Volatilitätsanpassung nach Paragraf 82 VAG. Zehn Lebensversicherer machten ausschließlich von der Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen Gebrauch. Weitere zehn Unternehmen setzten ausschließlich auf die Volatilitätsanpassung. Die WWK nutzte die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß Paragraf 351 VAG in Kombination mit der Volatilitätsanpassung.
Hallo, Herr Kaiser!
Methodisch setzt sich der Map-Report nach Angaben der Studienautoren „bewusst von anderen Untersuchungen ab“: Statt einen Mittelwert der SCR-Quoten mit allen angewendeten Übergangsmaßnahmen zu bilden, ziehe man die absoluten Werte heran. Im Zähler steht die Summe der anrechnungsfähigen Eigenmittel der berücksichtigten Versicherer, im Nenner finden sich die addierten SCR. Anstelle eines Mittelwertes aus 83 Quoten weist der Map-Report eine Solvabilitätsquote des Marktes aus. Auf diese Weise werde verhindert, dass Versicherer mit einem relativ geringen Marktanteil und einer extrem hohen Kennzahl die Aussagekraft der Referenzkennzahl verwässern.