Franke und Bornberg Solvabilität von LV- und PKV-Anbietern im Vergleich
Solvent aus eigener Kraft
Im Gesamtmarkt Leben hat sich die Solvenzquote positiv entwickelt. Ohne Übergangsmaßnahmen beträgt sie mittlerweile 234,6 Prozent (Vorjahr 227,4). Ganz oben platzieren sich Europa mit 912,1 Prozent und Dialog mit 769,1. Am anderen Ende der Skala verfehlen aktuell ein Dutzend Versicherer die 100-Prozent-Marke. Vor der Insolvenz stehen sie damit aber noch lange nicht. Es mangelt ihnen nicht an Eigenmitteln, sondern an Risikotragfähigkeit. Gemessen an ihrer aktuellen Bestandsmischung verfügen sie nicht über ausreichend Kapital, um eine Situation zu überstehen, die rechnerisch in einem von 200 Jahren eintritt. Die Schlusslichter Rheinland mit 22,6 Prozent und Frankfurt Münchener mit 4,8 Prozent befinden sich beide im Run-off.
Zu den entscheidenden Faktoren für die insgesamt verbesserte Situation zählen die Autoren der aktuellen Studie vor allem Erleichterungen bei der Methode für die Zinszusatzreserve (ZZR), die vor dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Das höhere Zinsniveau zum Bilanzstichtag 31.12.2018 sowie die Neuausrichtung der Produktpolitik von Lebensversicherern zeigen ebenfalls Wirkung. Mittelfristig gehen die Studienautoren davon aus, dass der Trend zu Produkten ohne nennenswerte Garantien die Solvabilität weiter fördert. Schließlich werden die Kapitalanforderungen unter Solvency II risikobasiert ermittelt. Sinke also das Zinsrisiko eines Versicherers, gelte das auch für seinen Kapitalbedarf.
Unternehmen, die Übergangsmaßnahmen in Anspruch genommen haben, konnten ihre Solvenzkapitalanforderung in Summe sogar von 400,6 Prozent auf 461,2 Prozent steigern. Swiss Life mit 1.071,1 Prozent und SV Sachsen mit 1.034,2 Prozent führen das Feld an. Schlusslichter sind die WWK (202,7 Prozent) und Rheinland (140,7 Prozent). Die größte Wirkung erzielen die Übergangshilfen bei der Süddeutschen. Hier liegt die SCR-Quote mit 957,3 Prozent um knapp 860 Prozentpunkte über der Basisquote (97,9 Prozent).
MCR als Untergrenze
Das Minimumsolvenzkapital (Minimum Capital Requirement, MCR) definiert die Kapitaluntergrenze, bei deren anhaltender Unterschreitung die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen wird. Liegt Unterdeckung bereits vor oder ist diese in den folgenden drei Monaten wahrscheinlicher als die Erfüllung, muss das betroffene Unternehmen die Aufsichtsbehörde informieren und einen Finanzierungsplan vorlegen. Zudem verlangt Paragraf 135 VAG, die Eigenmittel aufzustocken und/oder das Risikoprofil zu verändern. Die MCR-Bedeckungsquote der Lebensversicherer (inklusive VA und ÜM) schwankt noch stärker als die SCR-Variante. Die Bandbreite reicht von 3.648,2 Prozent (Europa) bis 336,3 (Skandia). Ohne Übergangshilfen verfehlen Athora (92,6), Rheinland (70,0), Landeslebenshilfe (48,5) und Frankfurt Münchener (15,4) die 100-Prozent-Hürde deutlich. Von diesen vier Gesellschaften zeichnet nur noch die Landeslebenshilfe Neugeschäft.