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Unfall- und Risikolebens-Policen Diese Versicherungen gehören bei der Baufinanzierung dazu

Bauarbeiter auf Gerüst eines neu gebauten Wohnhauses
Bauarbeiter auf Gerüst eines neu gebauten Wohnhauses: Margit Winkler vom Institut Generationenberatung erklärt in einem Gastbeitrag, welche Versicherungen zur Baufinanzierung gehören. | Foto: 2211438 / Pixabay

Bei den gigantischen Summen, die für Immobilien zu investieren sind, geht es um Sicherheit für den Baufinanzierungskunden selbst und dessen Partner/In, für die Kinder und für das Vermögen. Es steht viel auf dem Spiel. Deshalb gilt es, das wichtigste abzusichern. Viele Bauherren und Käufer von Wohnimmobilien beschäftigen sich daher mit folgenden Themen:

  • Ist die Immobilien abgesichert, wenn einer oder beide verunglücken?
  • Ist die Immobilien abgesichert, wenn einer oder beide versterben?

Die dazugehörige Lösung ist eine entsprechend der Darlehenssumme hohe Risikoversicherung und eine Unfallversicherung. Doch damit ist nicht genug getan.

Wenn die Risikolebensversicherung zahlt

Generationenberater beschäftigen sich eingehend damit, was es genau für die Angehörigen zur Folge hat, wenn Unfall- oder Risikolebensversicherung zahlen. Hierzu gehören die rechtlichen Vorkehrungen, Vorsorgevollmacht und Testament, die es erst ermöglichen, dass die Angehörigen umfänglich abgesichert sind.

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Fakt ist, wenn ohne rechtliche Vorkehrungen, die Unfallversicherung zahlt, können die Angehörigen die Versicherungssumme nicht frei verwenden, denn ein gerichtlich bestellter Betreuer wacht über den Finanzen. Das kann auch die Ehefrau sein, die vom Gericht zur Rechenschaft gezogen wird.

 

Tatsache ist, wenn die Risikolebensversicherung aufgrund des Todesfalles zahlt, ist zwar das Darlehen bezahlt, aber das Haus gehört nicht automatisch dem Ehegatten/in, sondern die gesetzliche Erbfolge sieht eine Erbengemeinschaft vor: Das ist der Partner plus die Kinder des Verstorbenen oder die Eltern beziehungsweise Geschwister von ihm.

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