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in AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

Erben gesucht „Der Staat kassiert das Geld der Toten“

Friedhof
Friedhof: Margit Winkler vom Institut Generationenberatung berichtet über einen aktuellen Gesetzesentwurf zu Guthaben von verstorbenen Kunden, deren Erben sich nicht melden. | Foto: fietzfotos / Pixabay

Im geschätzten Umfang von zwei bis neun Milliarden Euro gibt es in Deutschland Guthaben von verstorbenen Kunden, bei denen sich die Erben nicht melden. Der Bundesrat möchte es den Erben erleichtern, Auskünfte über unbekannten Konten und Depots zu erhalten. Doch die Regierung beabsichtigt, das Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls zu nutzen – auch wenn der Inhaber nicht verstorben ist.

Das ist ein Grund mehr, um sich mit Vermögens- und Generationenberatung zu beschäftigen. Denn dabei ist es Standard, eine komplette Vermögensaufstellung des Kunden zu erstellen. Oder als Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis frühzeitig beginnen, alles erfassen und aktualisieren.

Die seitherige Vorgehensweise:

Derartige Konten sind steuerrechtlich nach 30 Jahren ertrags- und damit steuerwirksam aufzulösen. Mit anderen Worten: diese Gelder werden als Gewinn bei Bank, Sparkasse, Versicherung oder Depotgesellschaft verbucht. Die fortschreitende Digitalisierung (zirka 70 Prozent aller Girokonten werden online geführt) wird diese Situation verschärfen.

Die Idee - Gesetzesentwurf des Bundesrates

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Der Bundesrat möchte es Erbinnen und Erben künftig erleichtern, Auskünfte über ihnen unbekannte Konten und Depots von Verstorbenen zu erhalten. Dazu hat der Bundesrat den „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener“ (Drucksache 20/1534) vorgelegt.

Es soll ein zu betreibendes, öffentlich einsehbares Verzeichnis entstehen, an das die Daten der Verstorbenen sowie die Namen der jeweiligen Kreditinstitute übermittelt werden, sofern keine Erbin beziehungsweise kein Erbe innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anspruch auf das Konto oder Depot erhoben hat.

Das Vermögen der Verstorbenen soll dem Staat gehören

In ihrer Stellungnahme lehnt die Regierung den Entwurf ab: „Sie beabsichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Mit der Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden.“

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