Ab Januar 2027 gelten für kleine und mittlere Wertpapierinstitute eigene Risikomanagement-Regeln, gestaffelt nach Firmengröße. Rechtsanwalt Jörg Streißle erklärt die Neuerungen.
Jörg Streißle, Partner bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft| Bildquelle: Annerton
Ziel des Rundschreibens ist es, einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation und des Risikomanagements der WpI aufzuzeigen.
Die WpI MaRisk haben keinen Gesetzescharakter. Sie fassen vielmehr die Rechtsauffassung der Bafin zusammen, wie die gesetzlichen Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement von den einzelnen WpI umzusetzen sind. Ihrer Bedeutung in der Praxis tut dies keinen Abbruch. Seit nunmehr über 20 Jahren nutzt die Bafin Mindestanforderungen an das Risikomanagement zur aufsichtsrechtlichen Feinsteuerung. Dass sie jetzt neben Banken und Zahlungsinstituten auch WpI mit eigenen MaRisk bedacht hat, spricht für die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des Instruments aus Sicht der Bafin.
In den Anwendungsbereich der WpI MaRisk fallen Mittlere und Kleine WpI. Große WpI sind aufsichtsrechtlich Banken gleichgestellt; für sie gelten die ebenfalls jüngst von der Bafin neu gefassten MaRisk.
Die WpI MaRisk sind – wie die MaRisk auch – modular aufgebaut. Sie bestehen aus einem Allgemeinen Teil (AT) und zwei Besonderen Teilen, nämlich den Besonderen Anforderungen an das interne Kontrollsystem (BT 1) und den Anforderungen an die Risikoberichterstattung (BT 2). Der Allgemeine Teil ist in neun Module unterteilt und regelt allgemeine Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und das Risikomanagement ohne Bezug zu spezifischen Risiken. Derer nimmt sich das Modul BT 1 an und stellt Vorgaben für den Geschäftszweig der Handelsgeschäfte und den Vertriebskanal der vertraglich gebundenen Vermittler auf.
Proportionalitätsgrundsatz
Im Zentrum der WpI MaRisk steht der Grundsatz der doppelten Proportionalität. Ihm folgend finden die Anforderungen abgestuft in Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Instituts und der Art, dem Umfang und der Komplexität seiner Geschäftstätigkeit Anwendung. Am deutlichsten tritt der Proportionalitätsgrundsatz in Anforderungen zutage, die nur von Mittleren und nicht von Kleinen WpI zu befolgen sind. Hierzu zählt unter anderem die Pflicht zur Aufstellung eines Abwicklungsplans, die nach der Konsultationsfassung noch für alle WpI galt. Die Intensität und wohl auch die Frequenz von Prüfungen sind ebenfalls proportional zum Risiko eines Instituts auszurichten.
Die Anforderungen der WpI MaRisk beziehen sich auf das Management der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken sind insbesondere diejenigen, die sich wesentlich auf die Höhe der verfügbaren Eigenmittel auswirken können, oder die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Die Wesentlichkeit hat jedes Institut für sich im Rahmen einer Risikoinventur zu bestimmen. Hierbei sind mindestens drei Kategorien von Risiken zu berücksichtigen, nämlich die (operationellen) Risiken aus laufender Tätigkeit, die Liquiditätsrisiken und die sonstigen Risiken.
Bei den operationellen Risiken unterscheidet die Bafin zwischen Risiken für die Kunden (RtC), Risiken für den Markt (RtM) und Risiken für das Wertpapierinstitut (RtF); eine Kategorisierung, die bereits aus den Eigenmittelanforderungen an WpI bekannt ist. Spezifische Anforderungen an das Management dieser Risiken finden sich im Besonderen Teil der WpI MaRisk unter dem Modul Anforderungen an die Risikomanagementprozesse (BTR) wieder.
Bitte wählen Sie mindestens einen Newsletter aus, den Sie abonnieren möchten
Bitte bestätigen Sie die Einwilligung, um fortzufahren
Bitte E-Mail ausfüllen
Bitte wählen Sie Ihre Anrede aus, um fortzufahren
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein, um fortzufahren
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen ein, um fortzufahren
Bitte wählen Sie eine Branche aus, um fortzufahren
Bitte geben Sie Ihren Passwort ein (mind. 8 Zeichen), um fortzufahren
Jetzt kostenlos abonnieren
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen
über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-,
Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der
von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der
Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der
Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter
erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe
und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Fast geschafft
Bitte überprüfen Sie Ihr E-Mail Postfach - wir haben eine Bestätigungs-E-Mail verschickt. Das Abonnement wird nach der Bestätigung aktiv.
Bitte auch im Spam-Ordner schauen!
Ob Analysten, Portfoliomanager oder CEOs: Unsere Experten sind Marktprofis aus dem Asset Management, die ihre Einblicke mit Ihnen teilen. Sie liefern klare Markteinschätzungen, fundierte Analysen und berichten darüber, wie sie ihre Strategien taktisch anpassen.
Neue Artikel verfügbar!
Vertiefen Sie Ihr Fachwissen mit unseren neuesten Insights.
Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie sofortigen Zugang zu allen Premium-Inhalten
Registrierung fast abgeschlossen!Abonnement fast abgeschlossen!
Wir haben Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail gesendet.
1
E-Mail-Postfach prüfen
Schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach nach unserer Bestätigungsmail.
2
Spam-Ordner kontrollieren
Falls Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam- oder Junk-Ordner.
3
Link bestätigen
Klicken Sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail, um Ihre Registrierung abzuschließen.
Klicken Sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail, um Ihre Anmeldung abzuschließen.
Hinweis: Die Bestätigungsmail sollte innerhalb weniger Minuten bei Ihnen ankommen. Sollten Sie nach 10 Minuten noch keine E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support.