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Marktanalyse von Infinma Diese BU-Tarife bieten Marktstandard – oder mehr

Was macht einen guten BU-Versicherer aus? Das Infinma Institut für Finanzmarktanalyse hat 484 Berufsunfähigkeits-Tarife von 79 verschiedenen Versicherern überprüft und in der Folge 242 von ihnen ausgezeichnet. Die Experten haben dabei auf 18 Kriterien geschaut, die sie als wichtig für eine attraktiven Police erachten. Die Tarife unterscheiden sich in diesen Punkten teils erheblich.

Infinma analysiert den deutschen Markt für BU-Versicherungen einmal pro Jahr. Dabei stellen sie allerdings keine abstrakten Anforderungen: Als Maßstab gelten die gängigen Standards in den Policen aller Anbieter. Denn: „Es  ist  für  den  Berater und Kunden  wenig  hilfreich  zu  wissen,  dass  ein  bestimmtes Merkmal  aus  Kundensicht unbefriedigend  aus gestaltet  ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind.“ Dennoch geben die Experten bei der Beschreibung ihrer Analysekriterien auch Hinweise, welche Bedingungen sie für besonders kundenfreundlich halten.

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Auf Basis der Analyse erstellt Infinma kein Ranking. Im Ergebnis zählt lediglich, ob ein Versicherer hinsichtlich der 18 Kriterien mindestens den Marktstand erfüllt oder besser abschneidet.

Foldende Kriterien halten die Infinma-Marktanalysten für entscheidend:

  1. Prognose: BU-Versicherer sollten keinen zu langen Prognosezeitraum in ärztlichen Attesten erwarten, finden die Experten von Infinma. Unter den Anbieter am gängigsten ist momentan ein Zeitraum von voraussichtlich sechs Monaten.
  2. Rückwirkende Leistung: Konnte der Versicherte bereits sechs Monate seinen Beruf nicht ausüben, ohne schon eine ärztliche Prognose erhalten zu haben,  sollte ein guter BU-Anbieter Leistungen auch rückwirkend von Beginn der Berufsunfähigkeit an gewähren, finden die Experten. Auch das ist weitgehend Standard: Nach sechsmonatiger Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte in der Regel rückwirkende Leistungen von Beginn ihres Ausfalls an.
  3. Abstrakte Verweisung: Manche Versicherer verlangen, dass ihre Kunden bei Eintritt von Berufsunfähigkeit auch einen anderen Beruf ausüben sollen. Diese Klausel sollte darf bei guten BU-Versicherern nicht in Verträgen stehen, auch nicht für jüngere Kunden, finden die Infinma-Experten. Die meisten Anbieter verzichten heute darauf.
  4. Verzicht auf Umorganisation: BU-Versicherer verlangen in der Regel eine Prüfung, ob der Kunde durch Umorganisation seines Arbeitsplatzes berufstätig bleiben kann. Einige lassen jedoch Ausnahmen für Kleinstbetriebe und Selbstständige zu und verzichten hier auf ihre Forderung, stellen die Infinma-Experten lobend heraus.
  5. Kostenbegrenzung bei Umorganisation: Die geforderte Umorganisation des Arbeitsplatzes sollte sich zudem in einem vernünftigen Kostenrahmen bewegen, fordern die Infinma-Experten. Die meisten Anbieter setzen in ihren Verträgen bislang allerdings keine Kostengrenzen.
  6. Berufswechselprüfung: Wenn der Versicherte innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor seiner Berufsunfähigkeit eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, prüfen einige BU-Anbieter, ob dadurch möglicherweise höhere BU-Leistungen erwirkt werden sollten. Sie dehnen daher die Überprüfung der Berufsunfähigkeit auf einen weiteren Beruf aus. Das führe für die Betroffenen zu Rechtsunsicherheit, finden die Infinma-Spezialisten. Das Gros der Anbieter verzichtet auf diese Maßnahme.
  7. Leistungsbeginn: Tritt die Berufsunfähigkeit während des laufenden Monats auf, gewähren die meisten Versicherer Leistungen erst ab Beginn des Folgemonats. Eine möglichst rückwirkende Gewährung oder tagesgenauer Leistungsbeginn sind kundenfreundlicher, finden die Infinma-Experten.
  8. Meldefristen: Bei Berufsunfähigkeit melden sich Kunden unter Umständen nicht sofort bei ihrer Versicherung, sondern wollen zum Beispiel noch ein ärztliches Attest abwarten. Die meisten BU-Anbieter setzen ihren Kunden keine Meldefristen. Einige wiederum leisten bei späterer Meldung auch erst verzögert Zahlungen. Das ist kundenunfreundlich, finden die Infinma-Experten.
  9. Untersuchungen im Ausland: Einige wenige Anbieter versagen ihren Versicherten den BU-Schutz, wenn der Leistungsfall außerhalb Deutschlands eingetreten ist – sehr ärgerliche für Betroffene, beklagen die Infinma-Experten. Die meisten Anbieter leisten allerdings auch in dem Fall. Allerdings verlangen die meisten, dass sich ihre Kunden in Deutschland untersuchen lassen. Das allerdings könne für einige Kunden ein Problem darstellen, glauben die Experten.
  10. Erhöhungsoption ohne Anlass: Versicherte möchten unter Umständen ihren Versicherungsschutz im Laufe der Zeit weiter erhöhen. Viele Versicherungen gewähren eine Erhöhung nur aus besonderen Anlässen, etwa nach einer Hochzeit, oder zu festgelegten Stichtagen. Am kundenfreundlichsten ist, wenn Versicherer möglichst wenig Einschränkungen machen, finden die Infinma-Spezialisten.
  11. Beitragsstundung: Wer einen Antrag auf Leistung auf BU-Leistungen gestellt hat, sollte nicht weiterhin Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Die meisten Anbieter bieten ihren Kunden an, ihre Prämien während der Antragsprüfung zinslos zu stunden. Und wenn der Versicherer den Antrag später ablehnt? Schlimmestenfalls müssen Kunden die Beitrage dann auf einen Schlag nachzahlen, Oft wird jedoch auch eine Ratenzahlung angeboten, im besten Fall verzichtet der Versicherer hierbei auch auf Zinsen.
  12. Befristete Anerkenntnisse: Von Antragstellung bis zur Entscheidung, ob der Versicherer zahlt oder nicht, kann Zeit ins Land gehen, die für die Betroffenen kostspielig wird. Die meisten Versicherer erkennen eine Berufsunfähigkeit schon einmal vorab an, schreiben in ihre Verträge allerdings maximale Zeiträume hinein, für die geleistet wird. Einige Anbieter behalten sich vor, in bestimmten Einzelfällen ihre Anerkenntnisse zeitlich zu befristen – ein intransparentes Vorgehen, monieren die Infinma-Experten.
  13. Meldepflicht Minderung BU: Die meisten BU-Versicherer verlangen, dass ihre Kunden ihnen sofort mitteilen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verbessert. Eine solche Verbesserung könne jedoch graduell und für einen Kunden ohne Sachverstand mitunter erkennbar sein. Besser ist, wenn der Versicherer von sich aus immer mal wieder nachfragt, schließen die Infinma-Analysten.
  14. Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit: Die meisten Versicherer verlangen, dass ihre Kunden ihnen sofort melden, wenn sie wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen oder sich ihre Tätigkeit ändert. Auch hier stellt die Analyse heraus, dass es kundenfreundlicher sei, wenn der Versicherer von sich aus nachfragt.
  15. Nachprüfung: Versicherer stellen in Nachprüfungen fest, ob bei Kunden die Berufsunfähigkeit weiter fortbesteht. Am kundenfreundlichste sei es, wenn der Versicherer seine Leistungen nur dann einschränkt oder einstellt, wenn der Kunde seine vormalige Tätigkeit wieder vollumfänglich ausüben könne. Hier behalten sich viele Anbieter vor, ihre Kunden auf andere konkrete Tätigkeiten zu verweisen, einige sprechen auch eine abstrakte Verweisung aus, was Infinma als kundenunfreundlich wertet.
  16. Leistung bei Arbeitsunfähigkeit: BU-Versicherer bieten mitunter auch Leistungen an, wenn ein Kunde, der eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, lediglich längerfristig arbeitsunfähig ist. Diese Leistung lässt sich in einigen Tarifen optional hinzuwählen. Die meisten Versicherer bieten diese entgegenkommende Option jedoch nicht an.
  17. Lebenslange Pflegerente: Viele Anbieter bieten optional in der BU-Versicherung auch eine Absicherung von Pflegebedürftigkeit an. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt mit dem Alter an – insofern sollten Versicherte darauf achten, dass optionale Pflegeleistungen nicht zeitlich begrenzt angeboten werden, sondern für die gesamte Versicherungsdauer der BU-Versicherung gelten, raten die Infinma-Experten. Marktstandard ist, dass während der Vertragsdauer keine lebenslange Pflegerente versicherbar ist.
  18. Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente: Wie kann ein Kunde, der in seiner BU-Versicherung auch gleichzeitig eine Pflegeversicherung integriert hat, verfahren, wenn die BU-Versicherung endet? Wenn er in fortgeschrittenem Alter eine Pflegeversicherung abschließt, wird diese teuer. Einige BU-Tarife sehen daher vor, dass Kunden zu Ende der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung optional eine Pflegeversicherung abschließen können, was Infinma als kundenfreundlich wertet. Standard ist das allerdings nicht.

Hier geht es zur Liste der 242 von Infinma zertifizierten BU-Tarife >>

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