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Marktkommentar Exit vom Brexit?

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Die oben genannte Steuersenkung für Unternehmen in Großbritannien wird im Übrigen auch Investoren, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt sicherstellen wollen, nicht dazu verleiten, den Sitz ihres Unternehmens unter den jetzigen Umständen ausgerechnet in Großbritannien anzusiedeln.

Die Finanzindustrie Großbritanniens – für ca. 10 Prozent des heimischen BIP verantwortlich – ist bekanntlich in der EU ein wichtiger Player im Asset Management. Der Zugang für britische Asset Management Produkte zum EU-Binnenmarkt ist dabei über den EU-Pass geregelt. Wird dieser EU-Pass im Rahmen eines Brexits der britischen Finanzindustrie womöglich entzogen, hätte dies verheerende Auswirkungen...

Insgesamt verwundert es mich daher nicht, dass die britische Regierung sich mehr als ziert, den Artikel 50 des EU-Vertrages zu ziehen, um die regulären Verhandlungen mit der EU über den Brexit zu starten.

Deshalb meine These: die Bevölkerung in Großbritannien wird über die nächsten Monate mehr und mehr feststellen, dass die Folgeschäden eines möglichen Brexits verheerend sein werden. Wohin sich dann die Stimmung der britischen Bevölkerung entwickeln wird, dürfte auf der Hand liegen...

Da passt es doch gut, dass die britische Verfassung ausdrücklich festlegt, dass der Ausgang eines Referendums rechtlich nicht bindend ist. Einzig das britische Parlament entscheidet letztendlich über einen Brexit.

Nachtrag: der Anteil des britischen BIP am globalen BIP beträgt ca. 2,33 Prozent (statista.com).

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