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Marktwächter Finanzen Werbung für Finanzanlagen im Grauen Kapitalmarkt oft missverständlich

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Kein Hinweis auf Risiken

Knapp die Hälfte der untersuchten Werbungen enthielt keinen Hinweis auf Risiken wie beispielsweise Wertschwankungen, die bei Investitionen im Grauen Kapitalmarkt grundsätzlich bestehen. Wenn die Werbung einen solchen Hinweis enthielt, war dieser oft versteckt, in kleiner Schrift oder stark verklausuliert. „Bei einigen Angeboten war nicht einmal erkennbar, um was für eine Art von Kapitalanlage es sich handelte oder in welches konkrete Produkt investiert werden sollte“, kritisiert Brandes.

Werbung für risikoreiche Anlagen grundsätzlich regulieren

Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV, bewertet angesichts der Untersuchungsergebnisse: „Produkte des Grauen Kapitalmarktes dürfen aktuell nahezu uneingeschränkt beworben werden. Da es sich um Anlageformen mit besonderen Risiken handelt, sollte zumindest die Art der Bewerbung so geregelt sein, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind.

Bei stärker regulierten Geldanlagen ist klar vorgeschrieben, dass beispielsweise neben den Vorteilen einer Anlage auch die Nachteile verhältnisgleich zu erläutern sind. Solche Vorgaben sind für Produkte des Grauen Kapitalmarktes umso wichtiger.“ Mohn weist zudem auf die Folgen hin, die eine einseitige und irreführende Werbung am Grauen Kapitalmarkt haben kann. „Missverständliche Anzeigen erzeugen bei Verbrauchern falsche Vorstellungen über die Anlage und können zu Fehlinvestitionen verleiten.“

Zum PDF-Download der Marktwächter-Untersuchung geht es hier.

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