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Markus Kiener, Fonds Finanz „Jetzt nicht alle Garantien in Frage stellen!“

Markus Kiener ist Geschäftsführender Gesellschafter des Maklerpools Fonds Finanz Maklerservice.
Markus Kiener ist Geschäftsführender Gesellschafter des Maklerpools Fonds Finanz Maklerservice.
Nach der Talanx-Tochter Neue Leben Pensionskasse (NLP) hat mit der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes auch Deutschlands größte Pensionskasse angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu senken: Bestehende Guthaben aus bisherigen Beitragszahlungen sind zwar nicht von der Kürzung betroffen. Aber die aktuellen Beispiele zeigen, dass bestehende Garantien von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge auch im Bestand gekürzt werden können.

Ähnliches dürfte auch einem Lebensversicherer in ernster Notlage drohen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann zum Schutz der Versicherten gemäß Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz garantierte Leistungen aus Lebensversicherungen absenken. Laut Bafin-Präsident Felix Hufeld wurde bereits eine zweistellige Zahl von Lebensversicherern „wegen ihrer Lage in Manndeckung genommen“.

Denn dem Druck der Niedrigzinsen dürften auf lange Sicht nicht alle Anbieter von Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt standhalten. Das sollten Versicherungsmakler auch ihren Kunden gegenüber kommunizieren, meint Norman Wirth, Berliner Fachanwalt für Versicherungsrecht und Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. Demnach könnte eine Pflicht zur Aufklärung des Kunden über ein Verlustrisiko bestehen.

DAS INVESTMENT.com: Teilen Sie die Auffassung, wonach eine Pflicht zur Aufklärung des Kunden über ein Verlustrisiko bestehen könnte?

Markus Kiener:
Die Hauptaufgabe von Vermittlern besteht darin, den Absicherungsbedarf ihrer Kunden zu ermitteln und vorhandene Lücken mit geeigneten Produkten bestmöglich zu schließen. Bei der Analyse und Auswahl der Produkte spielt natürlich auch der Produktgeber, also die Versicherungsgesellschaft, eine wichtige Rolle. Eine Aufklärungspflicht des Vermittlers über ein theoretisches Verlustrisiko im Rahmen einer bei einer solventen Gesellschaft abgeschlossene Lebensversicherung betrachten wir, ebenso wie Norman Wirth, als Möglichkeit.

Mit welchen Details sollten Versicherungsmakler ihre Kunden mindestens über mögliche Verlustrisiken von Lebensversicherungen aktiv aufklären?

Kiener:
Beim Verkauf von Altersvorsorgeprodukten sollten Vermittler grundsätzlich über die Funktionsweise des gewählten Produktes und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren. Auch die dem Produkt anhaftenden Kosten und deren Einfluss auf die Weiterentwicklung sollten dem Kunden mitgeteilt werden. Zudem sollte sowohl bei Neuabschlüssen als auch bei Bestandsgesprächen stets auf die laufende Überschussbeteiligung und die damit im Zusammenhang stehende Auswirkung auf die Ablaufleistungen des Vertrages zum Ende der Laufzeit hingewiesen werden.


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