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Maschmeyer gibt Einfluss bei Swiss Life auf AWD erneut unter Beschuss

in FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten
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Wie Swiss Life gestern Abend nach Börsenschluss mitteilte, reduziert Carsten Maschmeyer sein Aktienpaket von 5,05 auf weniger als 3 Prozent. Maschmeyer, bislang zweitgrößter Einzelaktionär des Versicherungskonzerns, werde mit dem Verkauf laut Informationen der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“ rund 60 Millionen Euro zufließen. Die Anteile würden nicht über den Markt verkauft.

Swiss Life hatte den AWD im Jahr 2007 für 1,2 Milliarden Euro gekauft und fährt seitdem einen harten Sanierungskurs, um den von der Finanzkrise betroffenen Finanzvertrieb wieder flott zu machen.

Maschmeyer: „Kein Einfluss mehr auf AWD“

„Ich möchte mit diesem Entschluss den unberechtigten Angriffen auf meine Person und auf AWD den Boden entziehen“, begründete Maschmeyer laut „SZ“ seinem Entschluss zum Rückzug. „Mit der Mandatsniederlegung und dem Anteilsverkauf sind die falschen Unterstellungen, ich würde operativen Einfluss auf den AWD nehmen, absolut gegenstandslos“, so der Unternehmer weiter.

Maschmeyer wolle sich künftig auf seine anderen Investments wie den Fahrradhersteller Mifa konzentrieren. Laut „Handelsblatt“ soll Maschmeyer zudem mit über 5 Prozent bei der Industrie- und Investmentgesellschaft GCI einsteigen. Die Zeitung zitiert die Agentur Reuters, die sich auf „eine mit der Situation vertraute Person“ beruft.
Bildstrecke: Maschmeyer und die Mächtigen

NDR: Neue Vorwürfe

Der AWD hat derzeit an anderen Fronten zu kämpfen. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der seit längerem kritisch zur Beratungskompetenz des Vertriebs berichtet und Anfang des Jahres mit mehreren TV-Dokumentationen zu länger zurückliegenden Fällen ein großes Medienecho auslöste, hat neue Recherchen von NDR Info und dem ARD-Magazin „Panorama“ veröffentlicht.

Demnach sollen auf den AWD möglicherweise Kunden-Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen, weil er über eine Tochterfirma überhöhte Provisionen für Fondsgeschäfte kassiert haben soll. Laut NDR hat der Hamburger Rechtsanwalt Rolf Thiel bereits mehr als 850 Klagen vor Landgerichten gegen AWD eingereicht.

Thiel gegenüber NDR Info: „In den Prozessen wird es allein darauf ankommen, die jeweilige Provisionshöhe oberhalb des Schwellenwerts zu den einzelnen Fonds nachzuweisen. Mir haben eine Vielzahl ehemaliger leitender Mitarbeiter innerhalb des AWD-Konzerns übereinstimmend Provisionen oberhalb des Schwellenwerts bestätigt und sich auch ausdrücklich als Zeugen angeboten.“ Als vom Bundesgerichtshof bestätigter Grenzwert für die Gesamtprovision gelten 15 Prozent des Eigenkapitals des Anlegers.

AWD:  Provisionen waren im Einklang mit BGH-Rechtsprechung

AWD weist die Vorwürfe zu überhöhten Provisionszahlungen in den Jahren 1999, 2000 und 2001 indes vehement zurück. „Bei der ausgeübten Provisionspraxis steht und stand AWD im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“, heißt es in einer Erklärung des Vertriebsunternehmens. Zudem habe AWD dem NDR gegenüber deutlich gemacht, dass sich Provisionsansprüche aus der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen herleiten.

AWD spricht von einer kampagnenartigen Inszenierung des NDR unter Missachtung der journalistischen Verhältnismäßigkeit und unter Mithilfe „eines offenkundig profitorientierten Anwalts“. In seiner Stellungnahme weist AWD darauf hin, dass Thiel in früheren Jahren selbst für eine Tochtegesellschaft des Finanzvertriebs anwaltlich tätig war.

Weiterer Brennpunkt Österreich

Auch in Österreich ist AWD derzeit in den Medien, weil der Verein für Konsumenteninformation (VKI), das österreichische Pendant zur deutschen Verbraucherzentrale, Maschmeyer und 19 weitere AWD-Manager offenbar bereits im April wegen gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt haben soll. Dies hatte das Magazin „Stern“ kürzlich veröffentlicht.

Demnach wirft der VKI AWD vor, tausenden Kunden in Österreich gezielt und systematisch riskante Anlagen mit falschen Versprechungen verkauft zu haben, um selbst hohe Provisionen einzustreichen.

Auch diese Vorwürfe weist AWD entschieden zurück. AWD Österreich erklärte, man habe keine Kenntnis einer Strafanzeige des VKI gegenüber früheren amtierenden Managern von AWD und Maschmeyer. Auch habe die Staatsanwaltschaft keinen Kontakt mit AWD Österreich aufgenommen. Man werde seinerseits rechtliche Schritte gegen die unternehmensschädigende Kampagne des VKI und dessen Verantwortliche ergreifen.

>> zur Themenseite Carsten Maschmeyer
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