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VDH-Chef warnt vor Massenkündigung von Bausparverträgen Folgen des BGH-Urteils: Provisionsorientierter Verkauf am Bedarf vorbei

Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH)
Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Aktenzeichen: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Seitdem wird der Vertrieb mit immer neuen Konzepten versorgt, damit Bausparer das ihnen in den nächsten Monaten zur Verfügung stehende Kapital in Anlage- und Vorsorgeprodukte investieren.

Es geht schätzungsweise um mehrere Milliarden Euro. Dies ist der Gegenwert von rund 260.000 Bausparverträgen, die bis dato gekündigt wurden, wogegen der Bundesgerichtshof unter bestimmten Voraussetzungen nichts einzuwenden hat. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts dürften die Bausparkassen zum Anlass nehmen, weitere zehntausende oder gar hunderttausende Bausparverträge zu kündigen.

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Verbraucher verlieren sichere und hochverzinste Anlagemöglichkeit

Ungeachtet der rechtlichen Würdigung des BGH-Entscheids ist klar: Den Verbrauchern geht von hier auf jetzt eine sehr sichere und angesichts des Umfeldes an den Geld- und Kapitalmärkten hochverzinste Möglichkeit der Geldanlage verloren.

Vergleichbare Alternativen bei den Anlage- und Vorsorgeprodukten gibt es derzeit nicht. Für Tages- und Festgelder zahlen Banken und Sparkassen praktisch keine Zinsen mehr. Bundeswertpapiere werfen, wenn es hoch kommt, gerade einmal ein paar Zehntel Prozentpunkte Rendite ab, gute Unternehmensanleihen nur wenig mehr. Beide Anlageformen können die mittlerweile wieder gestiegene Inflationsrate nicht kompensieren und führen real zu spürbaren Vermögenseinbußen.

Das wissen Produktverkäufer selbstverständlich auch. Weshalb sie unabhängig vom Bedarf des Kunden mit Vorliebe provisionsträchtige Anlage- und Vorsorgemöglichkeiten wie Lebens- und Rentenversicherung der neuen Generation, Basisrenten oder Einzel- und Dachfonds mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten empfehlen. Zwar gibt es gegen solche Anlage- und Vorsorgeprodukte nichts einzuwenden, falls sie denn zum Bedarf des Kunden passen. Das aber ist beim provisionsorientierten Verkauf von Anlage- und Vorsorgeprodukten leider eher selten der Fall.

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