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in Vermittlerrecht & HaftungLesedauer: 2 Minuten

Versicherungsvertrieb Massiver Widerstand gegen Eingriff bei Bestandsprovisionen

Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin
Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin: Ein aktueller Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sieht nicht nur einen Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung vor. | Foto: Foto von Lilli Waugh von Pexels

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wendet sich gegen einen inoffiziellen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF). Denn bei der darin geplanten Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gehe es auch darum, die Vergütungen für Vermittler künftig stärker zu beschränken.

„Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, kritisiert Verbandspräsident Michael H. Heinz.

Ausgeweiteter Provisionsbegriff

Als bedenklich bezeichnet der BVK, dass der Gesetzentwurf in Paragraf 7 Nummer 34 c VAG-E den Begriff der Abschlussprovision neu definiert. Demnach sollen auch branchenübliche Bestandsprovisionen gekürzt werden. Zudem wolle das BMF durch den Paragrafen 32 a VAG-E auch Dienstleistungsentgelte an Vermittler neu regeln.

Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren. „Abgesehen davon, dass das ziemlich schwammig ist, soll damit ein ganzer Berufsstand unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt und kontrolliert werden“, kritisiert der BVK-Präsident weiter.

Allgemeiner Provisionsdeckel

Auf Widerstand stößt der bisher nicht offiziell veröffentlichte Vorstoß des Berliner Finanzministeriums auch beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Auf ein Umdenken hoffe der Geschäftsführende Vorstand Norman Wirth zwar nicht bei den Provisionen für Kreditrestschuldversicherungen. „Da enthalten wir uns vorerst einer Wertung.“

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Aber: „Mit dem nun geplanten Gesetz würde erneut der Versuch seitens der SPD gestartet werden, rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit und die Privatautonomie bei der Vergütungsgestaltung einzugreifen.“ Das eigentliche Ziel sei, einen allgemeinen Provisionsdeckel doch noch durchzusetzen.

Eingriff bei Bestandsprovision

„Letztlich soll hier sogar rückwirkend in Provisionsgestaltungen bei den Bestandsprovisionen eingegriffen werden, was auch formal juristisch betrachtet unerträglich ist“, erklärt der Jurist. „Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden.“

Für Wirth ist das ein „absoluter Dammbruch“. Er vermutet, dass der SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz bereits mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst agiere. Doch: „Es bleibt die Hoffnung auf Einsicht bei den Genossen und klare Kante beim Koalitionspartner CDU/CSU.“

Pause für Regulierungen

„Aus ideologischen Gründen wird hier ein Projekt verfolgt, das für die Rendite und Ablaufleistung der Versicherungsverträge keine Effekte hätte, aber uns die Luft abschnüren und unzählige Arbeitsplätze gefährden würde“, warnt auch BVK-Präsident Heinz. Das sei für Deutschlands größten Vermittlerverband inakzeptabel.

Die Politik ignoriere nicht nur die momentan angespannte Lage der Branche aufgrund der Corona-Pandemie. Der BVK vermisst in dem Gesetzentwurf auch Anerkennung für die Belastungen des Berufsstands durch die umfangreichen Neuregelungen der vergangenen Jahre. Deshalb erwartet der BVK ein Moratorium weiterer Regulierungen.

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