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Finanzbuchautoren finden „Der Euro zerstört Europa und unseren Wohlstand“

Der Euro sollte schleunigst abgeschafft werden, finden die Finanzvermittler Marc Friedrich (li.) und Matthias Weik.
Der Euro sollte schleunigst abgeschafft werden, finden die Finanzvermittler Marc Friedrich (li.) und Matthias Weik. | Foto: Christian Stehle, Asperg

Zur Bewältigung der Krise hat die Europäische Zentralbank (EZB) diverse Kaufprogramme aufgelegt. Sie haben das Ziel, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Dadurch sollten die Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden. Allein im Rahmen des Teilprogramms PSPP hat die EZB seit März 2015 Wertpapiere des öffentlichen Sektors im Volumen von über 2.500 Milliarden Euro gekauft. Mittlerweile ist die Bilanzsumme der Zentralbank auf ein Rekordhoch von 4,66 Billionen Euro angestiegen. Dies entspricht irrsinnigen 41,6 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung der  kompletten Eurozone. Die EZB und somit auch indirekt die Bundesbank – welche zu 18,37 Prozent an der EZB beteiligt ist – sind dank des EZB-Kaufprogramm mittlerweile zum größten Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen.

"Bundesverfassungsgericht ohne Rückgrat - und der EuGH hält alles am Laufen"

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte nicht den Mumm, dem zum Scheitern verurteilten Treiben der EZB ein Ende zu setzen, sondern hat sich stattdessen aus der Affäre gezogen, indem es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine rechtliche Bewertung gebeten hat. Nicht nur aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts könnte das Programm das Mandat der EZB sowie Zuständigkeiten der EU-Staaten verletzen. Die Kläger kritisieren, dass die EZB durch das Kaufprogramm massiv die Staatsverschuldung finanziert.

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Laut dem Urteil - Az: EugH C-493/17 - des obersten EU-Gerichts sind die in großem Stil getätigten Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) rechtens. Die EZB verstößt damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat. Dem EuGH zufolge gebe es an dem Kaufprogramm nichts zu beanstanden, denn die EZB habe als oberste Prämisse die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent zu erreichen. Dafür seien die Anleihenkäufe gerechtfertigt. Ferner würden keine Staaten bevorzugt. Das Kaufprogramm sei nach den Finanzierungsbedürfnissen der Länder ausgerichtet und die Käufe erfolgten über einen festgelegten Schlüssel. Ergänzend sei der Kauf von Papieren mit einem hohen Risiko nicht erlaubt.

Wir haben in diesem Fall auch keine andere Entscheidung erwartet, denn wer sägt schon an dem Ast, auf dem er sitzt. Die Ankäufe mögen vielleicht rechtens sein, aber sie maximieren den volkswirtschaftlichen Schaden. Dieses Urteil ist für uns ein weiterer Indikator, dass mit allen Mitteln an einer zum Scheitern verurteilten Währung festgehalten wird.