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Medienfonds: Steuer-Knock-out für Anleger

Quelle: Fotolia
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Was zunächst als Schreckensszenario bei Branchentreffen an die Wand gemalt wurde, scheint jetzt offiziell zu werden: Die Bayerische Finanzverwaltung, die seit zwei Jahren eine Abänderung der steuerlichen Behandlung von Medienfonds prüft, will den Anlegern von geschlossenen Medienfonds nahezu alle Steuervorteile streichen – nachträglich, wohlgemerkt. Im Gespräch sind zwischen 10 und 30 Prozent der anfänglichen Verlustzuweisungen, die vom Fiskus noch akzeptiert würden. Das hieße, dass für Anleger zum Teil hohe Nachzahlungen ins Haus stünden.
Betroffen sollen laut gemeinsamer Verlautbarung der Emissionshäuser Hannover Leasing, KGAL und LHI alle Film-Beteiligungsangebote sein, die zwischen 1998 und 2005 aufgelegt wurden. Die Münchener Initiatoren haben der Steuerbehörde bereits mitgeteilt, vor den Kadi ziehen zu wollen. Sie berichten, dass die Finanzverwaltung ihrerseits angeboten habe, die Vollziehung zu verschieben und „bis zu einer gerichtlichen Klärung die geänderten Steuerbescheide nicht umzusetzen“. Aber schon schießen sich die ersten Anwaltskanzleien auf den Vertrieb ein. So teilt die Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel heute mit, dass Betroffene nicht darauf warten müssten, welches Ergebnis bei dem angekündigten Gerichtsstrei herauskommt. „Wenn sich die Steuerverwaltung durchsetzt, bleibt den Anlegern nur noch ein Ausweg: Sie müssen überlegen, wie sie die Verträge wieder loswerden“, so Anwalt Dietmar Kälberer, der – nicht ganz uneigennützig - eine Klage wegen Falschberatung empfiehlt. Denn die meisten Banken und Anlageberater hätten beim Vertrieb von Medienfonds „hinter dem Rücken ihrer Kunden satte Provisionen kassiert“. Vor dem Hintergrund verschwiegener Kick-back-Zahlungen, so Kälberer, können laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Beteiligungsverträge rückabgewickelt werden.

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