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Mehr Anlegerschutz Branchenkenner helfen Politik auf die Sprünge

Der Windradaufsteller Prokon geht Pleite, Gläubiger verlieren Geld. Unter ihnen auch zahlreiche Kleinanleger, die Genussscheine gekauft haben. Brauchen sie besseren Schutz vom Staat? Die Meinungen sind geteilt.

Jetzt befragte das Handelsblatt Vertreter der Branche. Verbraucherschützer und Lobbyisten machten Vorschläge, wie der Staat seine Bürger besser vor den Untiefen einiger Finanzanlagen schützen könnte. Für die Verbraucherseite sprach die Zeitung mit Gerhard Schick von den Grünen, der Linken-Politikerin Caren Ley und dem Europaabgeordnete Sven Giegold. Nils Nauhauser vom Verbraucherschutz und Rechtsanwalt Klaus Nieding kamen ebenfalls zu Wort.

Und das will die Gruppe:

Einig sind sich die Vertreter bei der Frage nach der Vermittler-Provision. Diese soll gedeckelt und offen gelegt werden. Caren Ley von der Linken geht sogar noch weiter, sie schlägt ein Beratungssystem auf Honorarbasis vor. Provisionen sollen damit – wie es beispielsweise in Großbritannien schon der Fall ist – der Vergangenheit angehören.

Der Grüne Schick will der Bundesfinanzaufsicht, Bafin, deutlich mehr Rechte einräumen. Sie soll für den Verbraucherschutz zuständig sein und auch entsprechend kontrollieren können. Ley will stattdessen eine Verbraucherschutzbehörde einrichten, die Produkte überprüft und gegebenenfalls vom Markt nimmt. Die Kontrolle und Aufsicht von Beratern und Vermittlern soll nach Ansicht der Linken ebenfalls dieser Behörde obliegen. Anwalt Nieding wäre schon froh, wenn wenigstens die Kontrolle von Anlageberatern nicht mehr bei den unterbesetzten Gewerbeämtern liege. Zudem hält er die Regulierung des grauen Kapitalmarkts für dringend nötig.

Der Europaabgeordnete Sven Giegold meint, die Verbraucher seien schlicht überfordert. Seiner Meinung nach kämen die meisten schon bei der Zinseszinsrechnung nicht mehr mit. Renditeangaben dürften deshalb nicht mehr in die Irre führen. Ein Beispiel: Für Beiträge von Lebensversicherungen sollte nur noch die Nettoverzinsung angegeben werden, also nur das, was der Kunde tatsächlich an Gewinn auf seine gesamten gezahlten Raten erhält. Bisher beziehen sich Renditeangaben nur auf den sogenannten Sparanteil, also jenen Anteil, der nach Gebühren tatsächlich in die Vorsorge fließt. Zudem dürfe der Produktanbieter den Einfluss der Inflation nicht verschweigen.

Nils Nauhauser vom Verbraucherschutz plädiert für eine bessere Beraterausbildung. Auch sollten Beratung und Verkauf nicht mehr in einer Hand liegen.

Die Rechte der Kunden möchten Schick und Anwalt Nieding stärken. Die Beweislastumkehr halten sie für einen starken Anlegerschutz unerlässlich. Bislang müssen Kunden beweisen, dass man sie falsch beraten hat. Das ist ohne Zeuge fast unmöglich. Das Beratungsprotokoll und die Produktinformationsblätter kritisieren sie ebenfalls: „Oft werden von den Kunden weder der Inhalt noch die Tragweite dieser Unterlage vollständig durchschaut“, gibt der Anwalt zu bedenken. Schick ergänzt, auch die von der Bafin vorgeschlagene Ampel sei ein Irrweg. Sie helfe nicht dabei, besser zu informieren.