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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Mehr Bürokratie Auslandsbanken wettern gegen Abschaffung der Abgeltungssteuer

Wenn es nach den ausländischen Banken ginge, die in Deutschland aktiv sind, sollte die sogenannte Abgeltungssteuer beibehalten werden. Laut einem Bericht der Börsen-Zeitung warnt der Verband der Auslandsbanken in Deutschland (VAB) vor der von CDU wie auch SPD geforderten Abschaffung des Pauschalsatzes von 25 Prozent. Die Parteien möchen stattdessen zum individuellen Besteuerungsmodell zurückkehren, das bis 2009 galt. Auf Kapitalerträge wurde bis dahin der jeweils individuelle Einkommenssteuersatz angewendet.

VAB-Geschäftsführer Oliver Wagner und der für den Bereich Steuern zuständige Markus Erb monieren, dass der deutsche Fiskus bei einer Rückkehr zum individuellen Besteuerungsmodell nicht mehr Geld einnehmen würde. Er hätte allein höhere Bürokratiekosten. Politiker argumentierten mit irreführenden Behauptungen, so die VAB-Vertreter. Es werde stets der pauschale Steuersatz plus Solidaritätszuschlag, in Summe 26,1 Prozent, mit dem Spitzensteuersatz von 44,3 Prozent plus Zuschlag verglichen. Das sei irreführend: Der durchschnittliche Steuersatz deutscher Arbeitnehmer betrage lediglich 17 Prozent, beim durchschnittlichen Besserverdienende seien es 22 Prozent, so Erb.

Die Abgeltungssteuer bringe dem Staat gerade einmal 8 Milliarden Euro ein – ein magerer Posten von gerade einmal 1,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens, argumentieren die VAB-Vertreter. Im Gegenzug käme auf die Finanzverwaltung ein hoher administrativer Aufwand zu, auch Banken müssten hohe Kosten schultern. „Nicht zuletzt wäre es innerhalb von nicht einmal 20 Jahren schon das vierte Mal, dass das Steuerregime bei Kapitaleinkünften grundlegend verändert würde", kritisiert Erb.

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Dagegen sehen die VAB-Vertreter der Investmentsteuerreform, die die Regierungskoalition auf den Weg gebracht hat und die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, positiv entgegen. Immerhin falle durch die zukünftige Besteuerung auch inländischer Dividenden dann die Benachteiligung ausländischer Fonds weg.

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 unter dem ehemaligen Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt. Eine pauschale eher niedrig angesetzte Besteuerung, so die Idee, verhindere, dass Geld ins Ausland abflösse – der deutsche Fiskus hätte in Summe mehr davon. Die Regelung wurde vielfach mit einem geflügelten Wort als „Steuergeschenk an Reiche“ gebrandmarkt. In Sachen Abgeltungssteuer sind sich CDU/CSU und SPD mittlerweile einig: Beide Koalitionspartner streben ihre Abschaffung an.

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