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"Mehr Chancen als Risiken“ Garantieverbot, Arbeitgeberzuschuss: bAV-Experte über das Betriebsrenentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz macht den Weg frei für die Beitragszusage ohne Leistungsgarantien im Rahmen von bAV-Tarifverträgen. Dieses Modell sei ein Novum in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, sagt bAV-Experte Richard Herrmann.

„Der Schritt weg von den Zinsgarantien hin zu renditeträchtigeren Anlagen bietet auf lange Sicht gesehen mehr Chancen als Risiken“, erklärt Herrmann. So sei etwa eine höhere Startrente möglich. Mit der richtigen Anpassungsstrategie könne man zudem ein ständiges Auf und Ab bei den Rentenleistungen weitgehend vermeiden.

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Positives Signal für kleinere Firmen

Künftig bestimmen zudem die Sozialpartner die Rahmenbedingungen für die Beitragszusage und das Opting-Out bei der Entgeltumwandlung. Beim Opting-Out wurden die Möglichkeiten für nicht tarifgebundene Unternehmen erweitert. „Das ist ein positives Signal vor allem für kleinere Firmen, die eine entsprechende Versorgung einführen und sich dennoch ihre Unabhängigkeit bewahren wollen“, so Herrmann.

Die Rolle der Tarifpartner bei der Organisation der bAV ist zudem gestärkt worden. „Mit der klaren Kalkulierbarkeit der Aufwendungen und der Beseitigung der Haftungsrisiken für langfristige Verpflichtungen steht die Tür nun weit offen für eine stärkere Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der betrieblichen Altersversorgung“, kommentiert Herrmann. Arbeitgeber und Gewerkschaften könnten nun mit entsprechenden Branchentarifmodellen eine Blaupause für die vielen Unternehmen schaffen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind.

Etwas skeptischer sieht Herrmann den vorgeschriebenen Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent. „Es wäre wünschenswert, wenn hier noch gesetzliche Klarstellungen erfolgen würden, um Mehrbelastungen für Arbeitgeber überall dort rechtssicher zu vermeiden, wo bereits jetzt die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge weitergegeben werden“.

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