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Unfallversicherung Mehr Schutz im Homeoffice

Frau arbeitet im Homeoffice
Frau arbeitet im Homeoffice: Wer zu Hause arbeitet, genießt weniger Unfallversicherungsschutz als im Büro. | Foto: Pexels

Wer im Büro arbeitet, genießt auf dem Weg zur und von der Arbeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dasselbe gilt, wenn der Beschäftigte sein Kind zur Betreuung in die Kita oder zur Tagesmutter bringt oder es dort abholt. Anders im Homeoffice. Dort beschränkt sich der Versicherungsschutz auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum. Erleidet man einen Unfall hingegen beim Kaffeeholen oder auf dem Weg zur Kita oder zur Tagesmutter, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Doch das soll sich bald ändern. Das berichtet das auf juristische Fragen spezialisierte Online-Portal IWW.de. Demnach soll der Unfallversicherungsschutz auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollen auch Wege, die die Heimarbeiter zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen, von der Unfallversicherung abgedeckt werden.

Diese Änderung findet sich laut IWW im Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das der Bundesrat am 28. Mai gebilligt hat. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und kann am Tag danach in Kraft treten.

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