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Weg vom Markt Mein Fonds wird geschlossen was tun?

Aktualisiert am in AnalysenLesedauer: 4 Minuten
Ein Geschäft muss schließen
Ein Geschäft muss schließen: Dass ein Fonds aufgelöst wird, ist keine Seltenheit. Anleger:innen sollten wissen, was dann auf sie zukommt | Foto: Imago Images / ingimage

Ständig kommen neue Fonds auf den Markt – andere verschwinden wieder. Fondsgesellschaften können jederzeit die Verwaltung eines Fonds einstellen, ihn also liquidieren. Die häufigsten Gründe für eine Fondsschließung sind:

  • Die Wertentwicklung bleibt hinter den Erwartungen zurück…
  • … und Anleger:innen ziehen – unter Umständen deshalb – viel Kapital ab.

In diesem Fall kann der Ruf der Fondsgesellschaft leiden. Und natürlich verdient sie auch weniger Geld, wenn sich die Anleger:innen zurückziehen.

Schwächelt ein Fonds also, hat die Fondsgesellschaft mehrere Möglichkeiten, bevor sie ihn endgültig vom Markt nimmt: Sie kann die Strategie überarbeiten – vielleicht haben die ursprünglichen Anlagerichtlinien einfach nicht mehr in die Zeit gepasst. Oder sie kann den Fonds mit einem ähnlichen, aber erfolgreicheren Anlageprodukt aus ihrem Sortiment vereinen. Das spart Verwaltungsaufwand. Die Werte werden dann ins Portfolio des anderen Fonds übertragen und der „abgebende“ Fonds verschwindet vom Markt, während es mit dem „aufnehmenden“ wie gewohnt weitergeht. 

Die Anleger:innen werden von der Fondsgesellschaft über einen solchen Schritt informiert und müssen sich entscheiden: Entweder sie akzeptieren die Zusammenlegung und wechseln zum neuen Fonds – oder sie geben ihre Anteile zurück. Dabei kommt es vielen von ihnen darauf an, wie das Konzept des neuen Fonds aussieht und ob es zu ihrer Anlagestrategie passt. Auch die neue Gebührenstruktur ist entscheidend.

Letzter Ausweg: Fondsschließung

Auch wenn Fondsgesellschaften die „Vereinigung“ von Fonds vorziehen dürften, da sie so mehr Kapital halten: Manchmal bleibt als letzter Ausweg nur die Schließung – in der Fachsprache Liquidation genannt. Wie oft Fonds aufgelöst werden, lässt sich in konkreten Zahlen ausgedrückt kaum sagen. Dennoch kommt es „regelmäßig zu Marktbereinigungen durch Auflösungen oder Fusionen von Fonds“, wie der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) dazu mitteilt.

Die BVI-Statistiken basierten allerdings auf den ISINs, also den Wertpapierkennnummern. Jede Anteilscheinklasse eines Publikumsfonds hat eine ISIN. „So wird etwa ein Publikumsfonds, der zehn Anteilscheinklassen (zum Beispiel unterschiedliche Währungen) hat und aufgelöst wird, als zehn aufgelöste ISINs gezählt. Die Zahl der aufgelösten ISINs hilft an diesem Punkt also nicht weiter.“ Die Zahl der tatsächlich aufgelösten Publikumsfonds ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Anteilscheinklassen liege dem BVI daher nicht vor.  

Was passiert, wenn mein Fonds geschlossen wird?

Für alle, die ihr Geld in einem Fonds investiert haben, der aufgelöst wird, sind aber ohnehin zwei Fragen wichtiger: Wie erfahre ich von der Auflösung und was hat das für finanzielle Folgen?

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Wie Anleger:innen über die Auflösung eines in Deutschland aufgelegten Publikumsfonds informiert werden müssen, ist im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. „Die geplante Fondsauflösung muss im elektronischen Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht bekannt gegeben werden“, heißt es dazu vom BVI. „Die Anleger sind mittels E-Mail oder Brief, dem sogenannten dauerhaften Datenträger, über die geplante Kündigung zu informieren. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate (§ 99 Abs. 1 KAGB). Grundsätzlich erhält der Anleger die Nachricht auch über seine depotführende Stelle in Deutschland.“

Verluste vor allem durch schlechtes Timing

Innerhalb der Kündigungsfrist können Anleger:innen den Fonds dann entweder an die Fondsgesellschaft zurückgeben oder über die Börse verkaufen. „Nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist, geht das Verfügungsrecht über das Fondsvermögen auf die Verwahrstelle über. Diese hat den Fonds abzuwickeln, also die im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände zu verkaufen, und den Erlös an die Anteilinhaber zu verteilen (§ 100 KAGB), die ihre Fondsanteile nicht vorher verkauft haben“, erklärt der BVI.

Die gute Nachricht: Ein finanzieller Totalverlust droht Anleger:innen bei der Fondsschließung also nicht. Aber: Nicht immer ist der Verkaufszeitpunkt günstig. Für Anleger:innen kann die Auflösung daher zum Verlustgeschäft werden. Dazu kommt, dass sich bei Immobilienfonds der Verkauf der Gebäude über Monate oder gar Jahre hinziehen kann und Investor:innen auf ihr Geld warten müssen.

Fondsschließung: Wie kann das Risiko minimiert werden?

Wie können Anleger:innen nun das Risiko verringern, dass sie sich für einen Fonds entscheiden, der bald darauf geschlossen wird? Wichtig sind hier: Größe und Alter des Fonds. Bei einem großen, der schon lange erfolgreich am Markt ist, also über einen entsprechenden Track Record verfügt, ist das Risiko einer Schließung geringer als bei Strategien, die kürzlich erst auf den Markt gekommen sind.

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