Mein Gehalt hat sich verändert. Muss ich nun den Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente ändern?
Muss ich den Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente ändern? Ich habe in DAS INVESTMENT gelesen, dass ich einen Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente stellen kann. Wenn sich mein Gehalt verändert, bin ich dann verpflichtet, den Zulagenantrag anzupassen, oder kann ich ihn weiterlaufen lassen?
Antwort:
Der sogenannte Dauerzulagenantrag wurde insbesondere aus dem Grund eingeführt, damit nicht bei jeder Gehaltsänderung der Zulagenantrag angepasst werden muss. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen, sodass in der Regel entsprechende Angaben im Zulagenantrag entbehrlich sind.
Damit muss nicht mehr jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Der Anbieter wird durch den Dauerzulagenantrag bevollmächtigt, den Zulagenantrag auf elektronischem Wege jedes Jahr zu stellen. Die schriftliche Bevollmächtigung des Anbieters kann und sollte der Anleger sinnvollerweise bereits bei Vertragsabschluss oder im Rahmen des Zulagenantrags erteilen, er gilt bis auf Widerruf.
Das hat den Vorteil, dass der Sparer die Zulagenbeantragung nicht mehr vergessen kann und sie immer zeitnah erfolgt. Eine Anpassung des Dauerzulagenantrags ist nur noch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse (beispielsweise bei Geburt eines Kindes, Heirat, Scheidung) erforderlich.
Heinz-Josef Nüssgens, Oberamtsrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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