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Merkblatt Bootsversicherung Welche Versicherungen Bootsbesitzer haben sollten

Segelboot auf dem Starnberger See, Foto: Ruth Rudolph  / <a href='https://www.pixelio.de' target='_blank'>pixelio.de</a>
Segelboot auf dem Starnberger See, Foto: Ruth Rudolph / pixelio.de
Der Bund der Versicherten (BdV) rät in seinem Merkblatt unbedingt zu einer Bootshaftpflichtversicherung. Und für Schäden an dem eigenem Boot muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht

Denn Schäden, die durch das Boot bei Dritten verursacht werden, sind meistens nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Die Bootshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar, denn sie sichert ein existenzielles Risiko ab.

Boote oder Yachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, benötigen diesen Schutz. Die Deckungssummen sollten mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen, rät der BdV.

Prämie je nach Deckungssumme

Bei der Bootshaftpflichtversicherung sollten die Versicherten auch auf weitere wichtige Extras achten. Hierzu zählt etwa die Forderungsausfalldeckung, bei der die eigene Bootshaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die einem ein Dritter zugefügt hat, der den Schaden aber nicht oder nur teilweise ersetzt. Die zu zahlende Versicherungsprämie hängt von der gewählten Deckungssumme und der Motorstärke/Segelfläche ab.

Doch nicht für jedes Boot muss eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Für selber verursachte Schäden am eigenen Boot kommt eine Kaskoversicherung auf. „Damit es im Schadensfall keine Probleme gibt, ist der Blick ins Kleingedruckte besonders wichtig“, erläutert BdV-Sprecherin Bianca Boss. „Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte unbedingt vereinbart sein.“

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