Nach dem Europäischen Parlament stimmte im Mai auch der Europäische Rat der Verordnung über Märkte für Kryptowerte – englisch: Markets in Crypto-Assets, kurz: Mica – zu. Damit reguliert die Europäische Union den Kryptomarkt in ihren Mitgliedsstaaten jetzt einheitlich.
Die Mica-Verordnung tritt stufenweise in Kraft. Ab Juli 2024 gelten Bestimmungen für Stablecoins und E-Geld-Token. Die übrigen Regelungen gelten ab 2025. Um die Verordnung pünktlich umzusetzen, erarbeiten europäische Aufsichtsbehörden und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) derzeit technische Anforderungen und Leitlinien.
Mica-Verordnung bringt neue Pflichten mit sich
Stand: 12. Juni 2023 Illustration: Macrovector/Freepik
Die Mica-Verordnung soll Kryptowerte risikogerecht regulieren und Anleger besser schützen. In Zukunft haben Token-Emittenten, Anbieter von Token-Verwahrlösungen, Kryptohändler und Anlageberater neue rechtliche Pflichten. In Deutschland sind viele der neuen Regeln aufgrund der nationalen Regulierung bereits in Kraft.
- Das Verwahrgeschäft von Krypto-Assets unterliegt beispielsweise bereits einer finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnispflicht. Emittenten neuer Kryptowerte sind unter Geltung der Mica-Verordnung in Zukunft verpflichtet, Anlegern ein ausführliches Whitepaper zur Verfügung zu stellen. Das Papier soll Investoren einen umfassenden und leicht nachvollziehbaren Überblick über wesentliche Eckdaten der Emittenten und Kryptowerte geben und muss vor Emission von der zuständigen Behörde – in Deutschland von der Bafin – gebilligt werden.
- Um Anleger besser zu schützen, soll es künftig zudem ein öffentlich zugängliches Register für Kryptoanbieter und deren Whitepaper geben. Dort vermerken Behörden auch, gegen welche Unternehmen sie Maßnahmen ergreifen, weil ein Kryptowert ohne erforderliches Whitepaper auf den Markt kam.
Mit der Mica-Verordnung reguliert die EU nicht alle Token. Unter die neue Verordnung fallen
- wertreferenzierte Token,
- E-Geld-Token und
- Utility Token.
Security Token etwa sind nicht davon betroffen. Sie fallen bereits in den Geltungsbereich der EU-Regulierung über Finanzinstrumente, die in Deutschland insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) niedergelegt ist.
Auch Non-Fungible Token (NFTs) betrifft die Mica-Verordnung nicht.
Doch aufgepasst: Token, die Anbieter zwar als NFTs anpreisen, die aber in Anbetracht ihrer konkreten Eigenschaften nicht individuell, sondern fungibel sind, können durchaus dem Anwendungsbereich der Mica-Verordnung unterliegen.
Mica birgt Chancen für alle Finanzunternehmen
Ob Vermögensverwaltung, Versicherung, Fondsgesellschaft, Sachwerthaus oder Bank: Die Mica-Verordnung bietet Chancen für alle Finanzunternehmen. Mit ihr können neben der Kryptobranche auch klassische Finanzfirmen in einem regulierten Umfeld digitale Assets anbieten. Die Tokenisierung von Assets bietet vielfältige Möglichkeiten:
- Wenn Finanzdienstleister beispielsweise Immobilien oder Edelmetalle digital über Token abbilden, können sie neue Kundengruppen gewinnen. Digitale Assets lassen sich im Vergleich zu physischen Anlagen schließlich viel leichter stückeln und übertragen.
- Zudem kann je nach Token-Standard die Tokenisierung steuerliche Vorteile mit sich bringen. Es lohnt sich auf jeden Fall, Einzelfälle genau zu prüfen.
- Die Tokenisierung kann für Finanzunternehmen auch kostengünstiger sein als klassische Emissionen etwa über alternative Investmentfonds (AIFs).
- Die Digitalisierung bietet schließlich Vorteile in der gesamten Prozesskette einer Emission.
Auch wenn einige Marktteilnehmer vor Einführung der Mica-Verordnung eine kritische Erwartungshaltung hatten: Sie ist grundsätzlich eine gute Sache. Die Mica-Verordnung bringt eine gewisse Ordnung in den Kryptomarkt, dem bisher noch Struktur fehlte. Zumindest in dieser
Hinsicht ist die EU den USA einen Schritt voraus.
Mica – das sollten Finanzdienstleister tun
Natürlich bleibt abzuwarten, wie zuständige Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten die Regulierung umsetzen und Finanzdienstleister den gebotenen Rahmen annehmen. Die EU und speziell Deutschland sollten sich jedoch nicht wieder von den USA oder anderen Ländern den Rang ablaufen lassen. Denn der Kryptomarkt entwickelt sich mit hoher Geschwindigkeit.
Die Kryptobranche hat aufgrund von Skandalen einen Vertrauensverlust erlitten. Doch genau hier wirkt die Mica-Verordnung: Mit ihr zeigt die EU, dass sie den Kryptomarkt unterstützt.
Bis zum Inkrafttreten sollten klassische Finanzdienstleister die Zeit für Aus- und Weiterbildungen und technische Entwicklungen nutzen. Finanzfirmen sollten umgehend Allianzen mit erfahrenen Partnern schließen, die Expertise rund um die Verbindung analoger und digitaler Finanzprodukte mitbringen. So sind sie, spätestens wenn die Mica-Verordnung voll in Kraft tritt, gut gewappnet und können Anlegern hochwertige Angebote unterbreiten.
Über den Autor:
Der Autor Tobias Eckl ist Vorstandsvorsitzender des in München ansässigen Fintechs Gubbi. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen rund um Blockchain-basierte Anlagen an.

