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Emittenten bestimmter Krypto-Token unterliegen jetzt Bafin-Aufsicht

Die europäische Mica-Regulierung hat eine neue Stufe erklommen: Seit dem 30. Juni 2024 werden auch die Emittenten bestimmter Arten von Krypto-Token in Deutschland von der Bafin beaufsichtigt. Konkret geht es dabei um Emissionen sogenannter vermögenswertreferenzierter Token (Asset-Referenced-Token – ART) und von E-Geld-Token (E-Money-Token – EMT).
Insgesamt definiert Mica drei Arten von Krypto-Werten:
- Vermögenswertreferenzierte Token (ART): Kryptowerte, deren Wertentwicklung an einem anderen Wert hängt. Das kann zum Beispiel Gold oder ein anderes Asset oder auch eine Kombination daraus sein.
- E-Geld-Token (EMT): Diese Token sind an eine amtliche Währung geknüpft, zum Beispiel den Euro. EMT dürfen nur von E-Geld-Instituten und zugelassenen Kreditinstituten begeben werden.
- Sonstige Token (einschließlich Utility Token): Dazu gehören gängige Kryptowerte wie Bitcoin und Ethereum („Kryptowährungen“). Utility Token geben ihren Inhabern im Kern das Recht, bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu beziehen. Auch die eine Zeitlang sehr beliebten digitalen Zeichnungen, die als NFT (Non Fungible Token) in Umlauf kamen, sind dieser Kategorie zuzurechnen.
Neue Regeln für bestimmte Krypto-Token
Die beiden erstgenannten Token-Arten fallen seit wenigen Tagen nun unter neue Aufsichtsbedingungen. So benötigt, wer ART begibt, in Europa jetzt eine Zulassung der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde – in Deutschland der Bafin. Die Emittenten, die ihren Sitz verpflichtend in der EU haben müssen, müssen zu jedem begebenen Token ein Whitepaper erstellen. Dieses soll die wichtigsten Informationen über den Emittenten und den Kryptowert enthalten.
Das Whitepaper ist bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Deutschland der Bafin, einzureichen. ART-Emittenten sind zudem verpflichtet, eine gewisse Reserve des zugrundeliegenden Vermögenswerts vorzuhalten – um Risiken zu begrenzen und Liquidität sicherzustellen: Kunden sollen ihre Token jederzeit wieder in das eingezahlte Geld zurücktauschen können.
Auch wer als Emittent EMT begibt, muss dafür nun ein Whitepaper erstellen und bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Auch hier ist sicherzustellen, dass Kunden den Token auf Wunsch jederzeit zum vertraglichen Nennwert wieder in die jeweilige amtliche Währung zurücktauschen können.
Die Regulierung von Krypto-Emittenten ist in Deutschland neu. Innerhalb der Bafin ist dafür die Aufsichtsabteilung für Zahlungsinstitute und Kryptoverwahrgeschäfte, kurz ZK, zuständig. Das Team stimmt sich in Aufsichtsfragen mit der europäischen Bankenaufsichtsbehörden Eba, der Wertpapieraufsicht Esma, der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank ab. Das Team ZK wird zukünftig auch die einzureichenden Whitepaper zu Krypto-Token prüfen. Als Leitfragen für die Überprüfung formuliert die Bafin:
- „Enthält das Whitepaper alle erforderlichen Angaben und Hinweise?
- Sind die Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend?
- Passt das Whitepaper zu den Antragsunterlagen, die der Emittent im Zulassungsverfahren eingereicht hat?“
Entdeckt die Behörde Mängel am Whitepaper, müssen die Emittenten nacharbeiten.
Vermögenswertreserve im Bafin-Fokus
Die Bafin hat in einem Beitrag auf ihrer Internetseite jetzt auch vorgestellt, worauf das Team ZK in Zukunft in erster Linie achten wird: „In der laufenden Aufsicht über ART-Emittenten wird die Bafin insbesondere deren Vermögenswertreserve im Blick haben“, heißt es von der Behörde. Die Emittenten müssten regelmäßig die Zusammensetzung und die Werthaltigkeit ihrer Vermögenswertreserve darlegen.
Bei Unregelmäßigkeiten könne die Behörde bestimmte Maßnahmen anordnen und Sanktionen erlassen. Ob Emittenten eine ausreichende Vermögenswertreserve vorhalten, soll zukünftig im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen überprüft werden.
Vorerst greift die Mica-Regulierung nur für zwei der aufsichtsseitig definierten Arten von Krypto-Token. Für die dritte Art, „Sonstige Token“, wird die neue Regulierung erst ab dem 30. Dezember 2024 wirksam. Die unterschiedlichen Regulierungsmaßnahmen werden in der Mica als „Titel“ gebündelt.
Der Zeitplan der Mica(r)-Regulierung

© Bafin, Deutsche Bundesbank
Das ist Mica
Die europäische Verordnung Mica umfasst ein Bündel von Regeln, die den Markt für Krypto-Finanzwerte in aufsichtsrechtlich geordnete Bahnen lenken sollen. Obwohl bereits seit Ende Juni 2023 in Kraft, werden diese Regeln erst stufenweise wirksam.
Zu europäischen Regulierungsprojekten gehören stets auch Detailbestimmungen, wie technische Regulierungsstandards und Leitlinien, die die Regeln praxisnah auslegen. Für die Detailbestimmungen zu Mica sind die EU-Behörden Eba und Esma verantwortlich. Sie sind teils bereits veröffentlicht worden, teils noch in Arbeit. Die aufsichtsrechtlichen Detailregeln für ART- und EMT-Emittenten sollen laut der Bafin spätestens Anfang 2025 in Kraft treten.