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Michael Meister Finanzstaatssekretär ist gegen Bafin-Aufsicht für 34f-Berater

Von der Forderung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und der Verbraucherschützer, die Berater nach Paragraf 34f Gewerbeordnung der Bafin unterstellen wollen, hält der Finanzstaatssekretär Michael Meister nicht viel. Er hält zum bisherigen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes, der die Kontrolle bei den Gewerbeämtern ansiedelt.  

Die Gewerbeämter seien bereits breit aufgestellt, erklärt Meister im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Die Aufsichtsbehörde hingegen müsste ihre Mitarbeiterzahl erheblich aufstocken, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Außerdem wolle die Regierung keinen Präzedenzfall schaffen: Was für den Finanzsektor gilt, könnte etwa auch im Umweltschutz gefordert werden

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