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Mifid II Amundi ändert Verhalten bezüglich Übernahme von Research-Kosten

Amundi-Chef Yves Perrier: Die französische Fondsgesellschaft hat sich nun doch entschieden, die künftig für externes Research anfallenden Kosten selbst zu tragen.
Amundi-Chef Yves Perrier: Die französische Fondsgesellschaft hat sich nun doch entschieden, die künftig für externes Research anfallenden Kosten selbst zu tragen. | Foto: Amundi

Amundi wird die Kosten für Research-Analysen durch Drittanbieter anders als ursprünglich geplant nicht den Fonds zuordnen, sondern auf die eigene Gewinn-und-Verlustrechnung nehmen. Das teilte die französische Fondsgesellschaft laut „Börsen-Zeitung“ (kostenpflichtig) am Montag auf Nachfrage mit.

Amundi hatte ursprünglich angekündigt, die Kosten für externes Research auf die Fonds umzulegen. Der Grund für die Umkehr liegt offenbar in der Übernahme von Pioneer Investments. Durch das größere Volumen könne das Unternehmen bei den Research-Anbietern bessere Preise aushandeln, wie der britische Finanznachrichtendienst „Financial News“ mit Berufung auf Unternehmenskreise berichtet.

Europas größter Vermögensverwalter folgt damit größeren Konkurrenten hierzulande, die sich zuvor ebenfalls für die Übernahme der Kosten entschieden haben. „Wir haben es vorgezogen, uns die Zeit zu nehmen, um die kombinierte Situation von Amundi plus Pioneer zu überprüfen“, teilte das Unternehmen mit.

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Die meisten Gesellschaften haben sich dieses Jahr entschieden, den Aufwand für externes Research ab 2018 selbst zu tragen. Unter anderem vollzog Union Investment ebenfalls eine Kehrtwende bei dem Thema.

Die Belastung ist laut Amundi jedoch gering: Rund ein Basispunkt – ein Euro pro Jahr je 10.000 Euro Vermögen – falle bei aktiv verwalteten Aktienprodukten und einigen gemischten Portfolios typischerweise für das Research an, heißt es im Bericht der „Börsen-Zeitung“.

Wertpapierfirmen, die unabhängige Anlageberatung oder Portfolioverwaltung erbringen, dürfen 2018 kein Research mehr von Drittanbietern nutzen, ohne dafür zu bezahlen. Kostenloses Investment-Research gilt unter Mifid II als Zuwendung, die auch Fondsanbieter und Vermögensverwalter nicht mehr annehmen dürfen.

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