LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ChartsLesedauer: 2 Minuten

Mifid-II-Anforderungen „Finanzberater sollten ihr Geschäftsmodell überdenken“

Swen Köster, Senior Vice President Sales bei Moventum Asset Management
Swen Köster, Senior Vice President Sales bei Moventum Asset Management | Foto: Team Uwe Noelke

Die Umsetzung von Mifid II ab dem 3. Januar 2018 wird für Berater, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und Fondsplattformen bedeutsame Neuerungen mit sich bringen. Dieser Meinung ist die Luxemburger Fondsplattform Moventum. Insbesondere das Verhältnis zwischen Produktanbieter und Vertrieb werde sich nachhaltig verändern.

Als Folge dessen stehen auch traditionelle Vergütungsstrukturen, wie Bestandsprovisionen, auf dem Prüfstand. „Berater werden künftig klar dokumentieren müssen, welchen Mehrwert sie Kunden auch nach dem erfolgreichen Vertrieb von Finanzprodukten noch bieten“, erklärt Swen Köster, Senior Vice President Sales bei Moventum. „Erst dann sind klassische Bestandsprovisionen nach Mifid II gerechtfertigt“, so Köster weiter.

Das eigene Geschäftsmodell überdenken

Die Fondsplattform Moventum rät Beratern dazu, sich bereits heute mit den Anforderungen von Mifid II auseinanderzusetzen und womöglich das eigene Geschäftsmodell zu überdenken. „Zwar wird es auch künftig Bestandsprovisionen geben, doch erscheint Honorarberatung ab 2018 noch attraktiver als bislang“, betont Köster.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Da die Wahl des Vergütungsmodells für Berater sehr individuell ist, bieten wir unseren Partnern seit Jahren eine Auswahl unterschiedlichster Vergütungsmodelle, Honorarberatung, Provisionsmodelle und Kombinationen aus beiden Vergütungsformen“, so Köster weiter.

Höhere Anforderungen an Berichtswesen

Hinzu komme, dass Moventum mit seiner europaweiten Ausrichtung bereits Erfahrung mit stark regulierten Märkten für Finanzprodukte habe. „Wir sind seit Jahren in Großbritannien aktiv. Die Regeln für den Finanzvertrieb ähneln in weiten Teilen dem, was auch im Zuge von Mifid II auch für den Rest Europas angedacht ist“, erklärt Köster.

Neben der Wahl des Vergütungsmodells sollten Berater bereits heute darauf achten, den steigenden Anforderungen an ein unabhängiges Berichtswesen schon heute gerecht zu werden. „Mit Mifid II wird die Transparenz für Anleger noch weiter steigen. Dies bewerten wir grundsätzlich positiv“, kommentiert Köster. „Mit Mifid II wird es noch wichtiger, dass Berater ihre Kunden kontinuierlich informieren.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion