LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 5 Minuten

Mifid II Die Folgen für Vermögensverwalter und Kapitalanlagevermittler

Seite 2 / 2


Nichtangestellte Makler und Finanzberater, die Produkte mehrerer Anbieter vermitteln, dürfen sich künftig nicht mehr unabhängig nennen, wenn sie Provisionen beziehen. Diese müssen ohnehin offen gelegt werden.

Für viele freie Anlagevermittler und Finanzvertriebe war ihre Unabhängigkeit ein starkes Verkaufsargument. Künftig müssen sie ohne dies auskommen, wenn sie dieses Vergütungsmodell beibehalten wollen.

Unabhängig dürfen sich künftig nur Finanzberater und Vermögensverwalter nennen, die die verwalteten Vermögen über diverse Finanzinstrumente und Emittenten streuen und keine enge Verbindung zu den Anbietern unterhalten.

Sie müssen ein eigenes, unabhängiges Research und Monitoring unterhalten und nachweisen, dass sie aus einem breiten Marktangebot den individuellen Kundenbedürfnissen entsprechende Produkte ausgewählt haben.

Dabei dürfen sie keinerlei Zuwendungen von dritter Seite erhalten. Erlaubt ist also reines Honorargeschäft. Etablierte Family Offices und Vermögensverwalter erfüllen diese Voraussetzungen meist ohnehin schon.

Mifid II wird zu einer Konsolidierung führen

Was bedeuten all diese kommenden Anforderungen für die Zunft der Vermögensverwalter und Anlageberater? Große Anbieter von vermögensverwaltenden Fonds werden sich künftig auf ihre eigenen Produkte beschränken und eine Streuung nur innerhalb der Produkte darstellen. Sie werden die Vermittlung der Produkte über eigene exklusive Vertriebsorganisationen bewerkstelligen.

Kleine Vermögensverwalter mit Assets under Management unter 100 Millionen Euro werden tendenziell die wenigsten Schwierigkeiten haben, ihr Gebührenmodell auf Honorarberatung umzustellen – sofern sie nicht ohnehin schon auf Honorarbasis tätig sind.

Nichtsdestotrotz werden die erweiterten Dokumentationspflichten und organisatorischen Anforderungen für diese Manufakturen höhere Fixkosten-Belastungen auslösen, die vielleicht nicht jeder Marktteilnehmer tragen können wird.

Die größten Probleme werden jedoch die mittleren Vermögensverwalter und Vertriebsorganisationen haben. Sie sind zu groß, um Ihr Geschäftsmodell einfach auf Honorarberatung umstellen zu können und zu klein um eigene Produkte in hinreichender Größe und Menge auflegen zu können.

Als „unabhängig“ dürfen sie sich aber auch nicht bezeichnen, womit ihnen ihr stärkstes Argument genommen wird. In der Folge werden ihre Umsätze bei steigenden Fixkosten durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen zurückgehen. Einen Ausweg aus dieser klassischen „stuck in the middle“-Situation könnten Kooperationen und Zusammenschlüsse bieten.

Alles in allem dürfte die Umsetzung der Mifid II-Richtlinie in nationales Recht zu einer Konsolidierung in der Branche der Vermögensverwalter und Anlagevermittler führen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion