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Mifid II - die Pläne der EU-Kommission

Die 196 Seiten haben es in sich. Als EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier Ende Oktober 2011 den Entwurf zur Neuauflage der Finanzmarktrichtlinie Mifid (Markets in Financial Instruments Directive) vorstellt, findet das Kompendium reißenden Absatz. Nach monatelangen Gerüchten und einer Verzögerung aufgrund der Schuldenkrise ist erstmals schwarz auf weiß nachzulesen, wie sich die EU die neue Welt der Anlageberatung vorstellt. Schlichtweg revolutionär, denn die Pläne orientieren sich am britischen und skandinavischen Modell eines Provisionsverbots in der unabhängigen Beratung.
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Die bis dato gültige Finanzmarktrichtlinie (Mifid I) stammt aus dem Jahr 2004, ist in Deutschland seit Ende 2007 umgesetzt und hat sich als lückenhaft erwiesen. Daher will Brüssel im Namen des Verbraucherschutzes kräftig nachbessern. Neben der Regulierung neuer Handelsplätze und bislang nicht erfasster Produktklassen sowie weitreichender Befugnisse für die neue zentrale Aufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) sollen die Informations- und Berichtspflichten für die Anlageberatung erweitert werden.



Was ist unabhängige Beratung?

Als Knackpunkt gilt die in Artikel 24 Nummer 3 des Entwurfs aufgeführte Definition der Unabhängigkeit. Jeder Anlageberater müsste demnach dem Kunden erklären, ob er unabhängig oder abhängig berät. „Bei einer als unabhängig angekündigten Anlageberatung dürfen keinerlei Gebühren, Provisionen oder andere monetäre Vorteile von Dritten mehr entgegengenommen werden“, erläutert Udo Schindler, Vorstand der KSW Vermögensverwaltung.

Wer als Berater dennoch etwa Rückvergütungen der Produktgeber (Kick-Backs) erhält, bietet folglich keine unabhängige Beratung an.

„Der aktuelle Entwurf aus Brüssel stellt das komplette Vergütungsmodell in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung auf den Kopf“, konstatiert Schindler. Die Kalkulation vieler Wertpapierdienstleistungsunternehmen ginge nicht mehr auf, da sie auch die Rückvergütungen der KAGs in ihr Geschäftsmodell integriert haben. Vermögensverwalter müssten einen Ausgleich für die wegfallenden Bestandsprovisionen finden, die bei einigen Häusern bis zu 20 Prozent der Einnahmen ausmachen.

Nero Knapp, geschäftsführender Justitiar des Verbands Unabhängiger Vermögensverwalter (VuV), bemängelt neben offensichtlichen Übersetzungsfehlern zwischen englischer und deutscher Fassung der Mifid II vor allem die Ungleichbehandlung von Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Denn Finanzportfolioverwalter dürften – anders als abhängige Anlageberater – künftig keinerlei Zuwendungen Dritter mehr annehmen. Darunter würden dann auch Bestandsprovisionen und die ausgelagerte Fondsverwaltung fallen.
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